Lockerungen für Geimpfte beträfen im Kreis Unna erst unter 10 Prozent aller Bürger

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Start des Impfzentrums Unna am 8. Februar 2021. Seniorinnen und Senioren warten auf ihre Impfung. (Foto: Spanke / c/o Kreis Unna)

Akut haben die Pläne des Bundes an Fahrt aufgenommen, geimpften und genesenen Personen möglichst bald Freiheiten zurückzugeben (Wegfall von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen z. B.). Wir berichten aktuell über einen entsprechenden Entwurf des Justizministeriums.

Im Kreis Unna kämen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht einmal 10 Prozent aller Einwohner/innen in den Genuss dieser Lockerungen. So niedrig ist bisher die Quote der Menschen, die sowohl ihre Erst- als auch ihre Zweitimpfung bekommen haben.

Für diese Zielgruppe sowie von Covid-19 Genesene ist die Aufhebung von Grundrechtseinschränkungen gedacht.

UPDATE – am 3. Mai treten in NRW erste Lockerungen in Kraft

Ca. 25 Prozent Erstgeimpfte, 7 Prozent Zweitgeimpfte

Rund jede/r vierte Einwohner/in im Kreis Unna ist mit dem heute endenden Monat April erstgeimpft. Das geht aus dem täglichen Impfbericht der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe hervor (KVWL).

Demnach haben zum heutigen 30. April rund 103.430 Menschen ihre Erstimpfung gegen Corona erhalten. Fast exakt die Hälfte ließ sich im Impfzentrum an der Platanenallee impfen, ein Viertel von mobilen Impfteams und das restliche Viertel in den Arztpraxen.

Vollständig geimpft (mit Erst- und Zweitimpfung) sind bisher rund 26.500 Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreisgebiet, das ca. 390.000 Einwohner zählt. Rund 16.600 Zweitimpfungen wurden im Impfzentrum vorgenommen, 9500 von mobilen Teams und 350 in Praxen niedergelassener Ärzte.

Viele Arztpraxen in Unna und im Kreis haben Listen von Patienten angelegt, die sie aufgrund von Vorerkrankungen impfen wollen. Doch es fehlt nach wie vor an Impfstoff.

Im Einzelnen könnten schon bald folgende Lockerungen greifen – sowohl für vollständig Geimpfte als auch für Genesene:

  • Gleichstellung mit Getesteten;
  • keine Ausgangssperre;
  • keine Kontaktbeschränkung;
  • keine Quarantänepflicht nach Einreise aus einem Risikogebiet (außer bei einem Virusvariantengebiet);
  • Maskenpflicht und Abstandsgebot besteht weiterhin;
  • Befreiung von der Testpflicht bei geimpften oder genesenen Lehrern und Schülern.

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