Ab Samstag, 24. April, tritt die bundesweit einheitliche Corona-Notbremse in Kraft. Die Kreisverwaltung setzt sie sofort eins zu eins um.
Das bestätigte uns Kreissprecher Max Rolke am Freitagvormittag auf Anfrage. Landrat Mario Löhr betonte später in einer Pressemitteilung: „Die ab Samstag geltenden bundeseinheitlichen Regeln sollen helfen, die dritte Welle der Pandemie auch im Kreis Unna zu bremsen. Und das ist gut so, denn die Zahlen bei uns im Kreis sind viel zu hoch. Ich begrüße daher die klaren und konsequenten Regeln und ich appelliere an die Menschen im Kreis Unna, die Regeln zu beherzigen. Es sind harte Einschränkungen – aber es ist der richtige Weg.“
Für den Kreis Unna, dessen 7-Tages-Inzidenz heute bei über 240 liegt, bedeutet die Notbremse nun konkret:
- Alle Geschäfte bis auf die des täglichen Bedarfs müssen wieder schließen, dürfen kein Shoppen mit negativem Test mehr anbieten (Click and Meet), sondern höchstens noch Click and Collect.
- Das Gleiche gilt für Museen und Galerien, so auch das Hellweg-Museum in der Alten Burg Unna.
- Die bereits vorige Woche vom Kreis verhängte Ausgangssperre beginnt ab Samstag jetzt erst um 22 Uhr statt zuvor um 21 Uhr. Spazierengehen, Joggen u. ä. Sport – jeweils allein – sind bis Mitternacht erlaubt. NICHT ABER AUTOFAHRTEN, es sei denn, man ist beruflich oder aus sonstigen dringenden (medizinischen) Gründen unterwegs.
- Die Schulen bleiben ab Montag weiter geschlossen, für die Kitas gilt ein Notbetrieb nach NRW-Landesentscheidung – siehe unten zusammengefasst:
[…] dem gestrigen Inkrafttreten bereits zwei Dutzend Eilanträge und Beschwerden gegen das umstrittene Infektionsschutzgesetz eingegangen. Wie der Deutschlandfunk mit Verweis auf einen Gerichtssprecher meldete, seien schon am […]
[…] ist das ab Samstag (24. April) möglich. Denn die dann in Kraft tretende bundesweite Corona-Notbremse nimmt empfindliche Eingriffe in mehrere Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger […]