„Bundesnotbremse“ namentlich beschlossen – 21 Nein-Stimmen aus CDU/CSU, 2 aus der SPD

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Grafik des Abstimmungsergebnisses zur Erweiterung des Bundesinfektionsschutzgesetzes. Quelle Deutscher Bundestag / Screenshot

Die auch nach ihrer Verabschiedung im Bundestag am gestrigen Mittwoch (21. April) bleibt die sogenannte „Bundesnotbremse“ im Kampf gegen die Coronapandemie medial wie politisch hoch umstritten. Sie wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition durchgesetzt.

Insgesamt gab es auch in Union und SPD 23 Verweigerer (21 aus CDU/CSU, 2 aus der SPD) und 8 Enthaltungen – nur eine dieser Nein-Stimmen kam aus Nordrhein-Westfalen, und zwar von der Düsseldorferin Christdemokratin Sylvia Pantel. Sie ist Sprecherin des konservativen Berliner Kreises in der Union.

Alle anderen CDU- und SPD-Abgeordneten aus NRW halfen dem Gesetz mit „Ja“ über die entscheidende Hürde.

Ebenso wie der Kamener Sozialdemokrat Oliver Kaczmarek stimmten alle SPD- und CDU-Abgeordnete aus NRW für das neue Bundesgesetz. (Foto Screenshot / Deutscher Bundestag)

Die Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes – § 28b IfSG – gewährt dem Bund zunächst befristet bis zum 30. Juni 2021 weitreichende Befugnisse, die tief in die Freiheitsrechte der Bürger eingreifen. Der Sinn ist eine bundesweite Vereinheitlichung der Coronaregeln.

So muss künftig in allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit 7-Tages-Inzidenz 100 ab dem dritten Tag eine nächtliche Ausgangssperre verhängt werden, Schulen müssen ab einem Inzidenzwert von 165 in den Distanzunterricht wechseln (ausgenommen sind nur Abschlussklassen und Förderschulen), Läden, Museen etc. müssen wieder schließen.

Zusammengefasst haben wir die Vorschriften HIER in unserem Bericht.

Als PDF: Drucksache 19/28444

Die FDP, die sich ebenso wie die LINKE und die AfD geschlossen gegen das Gesetz stimmte (die Grünen enthielten sich), will sich insbesondere mit der nächtlichen Ausgangssperre in der Zeit von 22 bis 5 Uhr nicht abfinden. Zwar wurde der ursprünglich geplante Beginn von 21 Uhr um eine Stunde nach hinten verschoben, und Joggen und Spazierengehen ist in der Neufassung nun doch erlaubt, bis 24 Uhr.

Allerdings nur alleine, so dass auch Ehepaare – die den ganzen Tag zusammen in ihrer Wohnung verbracht haben – keinen gemeinsamen Abendspaziergang unternehmen dürfen.

FDP-Partei- und Fraktionschef Christian Lindner kündigte aufgrund der grundsätzlichen schweren Bedenken der Liberalen gegen diese aus ihrer Sicht unverhältnismäßigen Eingriffe unmittelbar nach der Abstimmung an, dass die Freidemokraten vor dem Bundesverfassungsgericht Karlsruhe Beschwerde einlegen werden.

Die namentliche Abstimmung (HIER einzusehen) wurde mit der Mehrheit der Abgeordneten aus der Regierungskoalition CDU/CSU und SPD entschieden. 342 Abgeordnete votierten mit Ja, 250 mit Nein, 64 enthielten sich, 53 stimmten nicht mit ab.

Auch aus den Reihen der Union stimmten 21 Abgeordnete gegen das umstrittene Gesetz, 5 enthielten sich. 2 Nein-Stimmen (und 3 Enthaltungen) kamen von den Sozialdemokraten: von Marcus Held, Jurist aus Rheinland-Pfalz, und Florian Post aus München, der gegen das Gesetz Verfassungsklage angekündigt hat.

2 KOMMENTARE

  1. Analog zu den Begriff „Coronaleugner“, ist Herr Kaczmarek nun also ein „Grundrechteleugner“.

    Ich hoffe das wird entsprechend gewürdigt, wenn die Pandemie der Lügen endlich vorbei ist.

    Herr Kaczmarek, wie sie noch in den Spiegel schauen können ohne das ihnen speiübel wird, bleibt mir als freiheitlich denkenden Demokraten ein Rätsel und darüber bin ich heilfroh.

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