Impftermine bis Jahrgang 1951 buchbar – 2 Mio. Dosen BionTech ab 26. 4. für Arztpraxen

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Impfzentrum Kreis Unna, Kontrollzone nach der Impfung. Foto: A. Reichert

Die nächsten Jahrgänge können sich ihre Impftermine sichern.

Wie das NRW-Gesundheitsministerium mitteilt, wird die Impfterminvergabe ab Mittwoch, 21. April, 8 Uhr, für alle Bürgerinnen und Bürger geöffnet, die 1949 oder früher geboren sind.

Am Freitag, 23. April, um 8 Uhr startet die Terminvergabe für die Geburtsjahrgänge 1950 und 1951.

Gebucht werden diese Impftermine in einem der 28 westfälisch-lippischen Impfzentren (für den Kreis Unna: Das Impfzentrum an der Platanenallee in Königsborn) über das Buchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL): Entweder online unter www.116117.de (Direktlink: https://impfterminservice-kvwl.service-now.com) oder telefonisch unter 0800 116 117 02.

Partner-Impftermine sind möglich. Das Alter des Lebenspartners ist dabei nicht entscheidend – wichtig ist, dass der Termin für den Lebenspartner aktiv gebucht wird.

Für die aktuelle Impfstoffbestellung gibt es kurzfristig Änderungen. Der Bund wird den Arztpraxen für die Woche vom 26. April bis 2. Mai ausschließlich den Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer bereitstellen, mit 2 Mio. Dosen aber deutlich mehr als bisher avisiert waren. Ursprünglich sollten in der letzten Aprilwoche rund 1,5 Millionen Impfstoffdosen an die Praxen gehen, davon drei Viertel BioNTech und ein Viertel AstraZeneca. Nunmehr erhalten die Arztpraxen ausschließlich Impfstoff von BioNTech/Pfizer.

Die Umstellung betrifft die Bestellung, die bis morgen, Dienstag, 20. April, 12 Uhr, erfolgen muss. Durch die höhere Liefermenge können Vertragsärzte nunmehr vier bis acht Vials und damit 24 bis 48 Impfstoffdosen für die Woche vom 26. April bis 2. Mai ordern.

Impfberechtigte Bürger nach Altersgruppe

Wer aufgrund seines Geburtsjahres aktuell impfberechtigt ist, kann einen Impftermin über die KVWL-Buchungsplattform vereinbaren. Im Moment sind dies alle Bürgerinnen und Bürger, die 1947 oder früher geboren sind. Ab dem kommenden Mittwoch (21. April) kommen dann auch die Jahrgänge 1948 und 1949 hinzu, ab Freitag die 50er und 51er.

Impfberechtigte Bürger aufgrund bestimmter Vorerkrankungen

Bürgerinnen und Bürger mit bestimmten Vorerkrankungen gemäß Impf-Verordnung werden vor allem in den westfälisch-lippischen Arztpraxen geimpft. Aufgrund der immer noch sehr geringen Impfstoffmenge werden die Bürger jedoch gebeten, aktuell nicht in den Praxen anzurufen und nach Impfterminen zu fragen. Der behandelnde Arzt wird selbst Kontakt mit den Patienten aufnehmen.

Wer einen Impftermin bei seinem Hausarzt erhalten hat, sollte sich die Aufklärungs- und Einwilligungsbögen nach Möglichkeit bereits vorab ausdrucken und ausgefüllt mit in die Praxis bringen. Die Unterlagen sind u.a. unter https://www.corona-kvwl.de/impftermin hinterlegt.

Impfberechtigte Bürger gemäß Berufsgruppe

Wer aufgrund seines Berufs prioritär geimpft werden kann, muss sich für die Terminvergabe an den jeweiligen Kreis bzw. die kreisfreie Stadt wenden. 

Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL)

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