Shutdown vor Verlängerung bis 18. 4. – Nächtliche Ausgangsbeschränkungen und Verschärfungen ab Inzidenz 100 in Diskussion

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Die Unnaer Innenstadt / Alter Markt. (Archivbild RB)

Vor dem heutigen (22. 3.) erneuten Bund-Länder-Gipfel zu den Coronamaßnahmen sind wie bei den Konferenzen zuvor die Kernpunkte aus dem Vorschlagspapier bereits durchgesickert bzw. in der Presse lanciert worden.

So soll der Shutdown über den 28. März hinaus ein weiteres Mal verlängert werden, diesmal bis zum 18. April.

Die im „7-Schritte-Öffnungsplan“ vor zwei Wochen vereinbarten weiteren Lockerungen sind vom Tisch, da die Neuinfektionen weiter steigen statt stagnieren oder gar zurückgehen (was vor zwei Wochen allerdings abgesehbar war).

Das Kanzleramt fordert statt dessen, dass die in dem Öffnungsplan vereinbarte „Notbremse“ bei einer Wocheninzidenz von mehr als 100 „konsequent umgesetzt werden soll“.

Im Kreis Unna liegt die Inzidenz laut Robert-Koch-Institut heute bei 75,5, NRW-weit bei 106.

Vereinbart war in den letzten Beschlüssen: Liegt dieser Wert an drei aufeinander folgenden Tagen über 100, müssen am übernächsten darauf folgenden Tag die vorgenommenen Lockerungen wieder zurückgefahren werden auf den Stand vor dem 8. März.

Dies würde konkret bedeuteten, dass der Einzelhandel auch sein „Terminshopping“ (Click and Meet) wieder einstellen und erneut schließen müsste. Das gleiche gälte für körpernahe Dienstleistungen (Kosmetik z. B.).

Zudem hat das Kanzleramt den Wunsch, noch zusätzliche grundsätzliche Verschärfungsinstrumente einzuführen:

  • Schon ab Inzidenz 100 (derzeit z. B. im Märkischen Kreis, in Hamm sowie Dortmund) soll eine nächtliche Ausgangssperre „von x Uhr bis 5 Uhr morgens“ eingeführt werden.
  • Kitas und Schulen sollen in diesem Fall auf Notbetreuung (bei den Schulen auf Distanzlernen) zurückgefahren werden, wenn nicht gewährleistet ist, dass alle Lehr- und Kitakräfte, Schüler und Kinder zweimal pro Woche einen Coronaselbsttest durchführen können.
  • Komplett schließen sollen Schulen und Kitas ab Inzidenz 200.

Zum Thema Reisen steht eine „Soll-Bestimmung“ im Papier: von „nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland“ wird (auch über Oster) abgeraten.

Zudem schlägt die Bundesregierung laut WDR „eine Quarantäne- und Testpflicht vor allem bei Urlaubsreisen ins Ausland vor, unabhängig von Inzidenzen im Zielland“. Heißt: Mallorca hat momentan eine Inzidenz von unter 20 – wer zurückkehrt, auch wenn es in einen Hotspot ist, soll dessen ungeachtet in Quarantäne.

Die Begründung: Wo Urlauber aus zahlreichen Ländern zusammentreffen, könnten sich Covid-19-Varianten leicht verbreiten.

Die Bund-Länder-Konferenz beginnt um 14 Uhr, wann die Pressekonferenz mit der Kanzlerin und daran anschließend die des NRW-Ministerpräsidenten beginnt, ist offen. Wir berichten.

Update am frühen Nachmittag: Nach einem OVG-Urteil, das Ungleichbehandlung in den Beschränkungen für den Einzelhandel monierte, gilt Click and Meet (Terminbuchung) und 40 qm pro Kunde jetzt auch für die Branchen, die bisher ausgenommen waren.

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