Zitternde Welpen hockten in mit Kot übersätem Abstellraum – Verdacht illegalen Handels

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Am Montag hat die MK-Polizei im Rahmen einer Amtshilfe zwei Hundewelpen aus einer Wohnung in Iserlohn geholt. Foto: Polizei MK

Der Verdacht auf eine Straftat liegt vor, die Polizei ermittelt.

Beamte der Märkischen Kreispolizei leisteten am gestrigen Montag, 22. Februar, Amtshilfe in Iserlohn. Aus einer Dachgeschosswohnung, die ein 28-jähriger Iserlohner bewohnt, holten die Polizisten zwei Hundewelpen.

Die beiden Tierchen – es handelte sich um Maltipoo-Welpen, berichtet der Polizeisprecher – wurden in einem erbarmungswürdigen Umfeld vorgefunden:

„Sie saßen in einem mit Kot übersätem, dreckigen Abstellraum.“

Die Welpen wurden in die Obhut des Tierheims Iserlohn gegeben.

„Es besteht der Verdacht des illegalen Welpenhandels aus einer Dachgeschosswohnung heraus“, berichtet die Polizei.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft warnt in einer aktuellen Pressemitteilung vom 16. 2. 2021 vor der Unterstützung solcher Machenschaften.

„Immer wieder werden Fälle von illegalem Welpen-Handel bekannt. Die Welpen sind häufig zu jung, geschwächt und nicht geimpft, meist auch unzureichend sozialisiert. Das Auftreten von Krankheiten und Verhaltensstörungen ist die Folge.

Welpen nicht aus Mitleid kaufen, sondern vor dem Kauf die Checkliste beim Welpenkauf nutzen! Verdächtige Angebote den Behörden melden!

Beim illegalen Handel mit Welpen wird bei Aufzucht, Handel und Transport der Tiere gegen die Anforderungen des Tierschutz- und/oder des Tiergesundheitsrechts verstoßen. Dies betrifft oft Importe aus dem Ausland. Eine tatsächliche ausländische Herkunft der Hundewelpen wird dabei gerne verheimlicht, statt dessen eine inländische Herkunft vorgetäuscht. Da der Absatz der illegal gehandelten Hunde in der Regel über Onlineangebote erfolgt, sollten Kaufinteressenten sowohl die Angaben im Internet als auch den Welpen und den Züchter bei einem vor Ort-Besuch kritisch prüfen. Warnzeichen für illegalen Welpenhandel bei Angeboten im Internet sind u.a. eine schlechte und wenig ausführliche Beschreibung der Welpen, das Angebot der Lieferung nach Hause, das Angebot verschiedener Rassen durch den selben Verkäufer und die Verwendung eines Pseudonyms.

Die Dunkelziffer beim illegalen Welpenhandel ist hoch. Die Behörden erfahren in der Regel erst durch Straßenverkehrskontrollen der Polizei oder Hinweise aus der Bevölkerung von derartigen Fällen. Der Aufklärung der potentiellen Käufer von Hundewelpen kommt daher eine besondere Bedeutung zu, um dem illegalen Welpenhandel entgegenzuwirken.

Keinesfalls sollte ein Welpe aus Mitleid gekauft werden, da der illegale Welpenhandel auf diese Weise unterstützt wird. Vielmehr sollte bei Verdacht auf entsprechende Verstöße gegen das Tierschutz- und/oder das Tierseuchenrecht umgehend die Polizei, das örtlich zuständige Veterinäramt oder die oberste Veterinärbehörde des jeweiligen Bundeslandes (i.d.R. das Landwirtschaftsministerium) informiert werden.

Symbolbild Hund, Welpe – Quelle Pixabay

Indizien für den illegalen Welpenhandel

Jeder angebotene Hundewelpe sollte über Begleitpapiere verfügen. Ungereimtheiten, wie Eintragungen eines ausländischen Tierarztes bei einem angeblich aus Deutschland stammenden Hund, sollten in jedem Fall hinterfragt werden. Zudem sollten die Impfdaten mit dem vom Verkäufer angegebenen Alter des Welpen abgeglichen werden. Hundewelpen werden in der Regel mit 8 Wochen erstmalig geimpft, die Nachimpfung und die Tollwuterstimpfung erfolgen im Alter von 12 Wochen.

Die folgenden Begleitpapiere müssen bzw. sollten bei Welpen, die zum Verkauf angeboten werden, vorliegen. Kann der Verkäufer sie nicht vorweisen, ist dies ein Indiz für illegalen Handel.

EU-Heimtierausweis: Bei Herkunft aus einem anderen EU-Mitgliedstaat muss ein Welpe über den in diesem Fall vorgeschriebenen EU-Heimtierausweis in Verbindung mit einer Kennzeichnung durch Mikrochip und einer gültigen Tollwutimpfung verfügen. Daneben ist ein amtliches Gesundheitszertifikat aus dem Herkunftsland vorgeschrieben.

Impfpass: Wird Deutschland als Herkunftsland angegeben, sollte der Welpe zumindest einen Impfpass besitzen, dessen Eintragungen schlüssigerweise von einem in Deutschland tätigen Tierarzt stammen sollten.

Kennzeichnung (Chip): Eine eindeutige Kennzeichnung mittels Chip ist ebenso wie ein EU-Heimtierausweis auch bei inländischer Herkunft zu begrüßen, aber nicht verpflichtend vorgeschrieben und daher kein eindeutiges Kriterium für ein unseriöses Angebot.

Verkauf „aus dem Kofferraum“

Ein weiteres Kriterium, das für ein unseriöses Angebot spricht, ist der Verkauf „aus dem Kofferraum“ bzw. das Angebot des Verkäufers an den Käufer, den Welpen an einen beliebigen Ort zu liefern. Schlechte Aufzuchtbedingungen sowie die tatsächliche Herkunft können auf diese Weise leicht vertuscht werden. Es ist dringend zu empfehlen, sich das Muttertier und eventuelle Wurfgeschwister vor dem Kauf anzusehen. Nach Möglichkeit mehrfach!

„Schnäppchenpreis“

Auch ein Preis deutlich unterhalb des üblichen Marktpreises („Schnäppchenpreis“) kann auf eine nicht tiergerechte Aufzucht und ein unseriöses Angebot mit zweifelhafter Herkunft des Welpen hinweisen. Mittlerweile werden aber illegal gehandelte Welpen durchaus auch hochpreisig angeboten.

Schlechter Gesundheitszustand

Ein offensichtlich schlechter Gesundheitszustand ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Indiz für ein unseriöses Angebot, da kein verantwortungsbewusster Züchter oder Händler ein krankes Tier verkaufen würde. Zu den auffälligen Krankheitssymptomen, die auch von einem Laien erkannt werden können, zählen allgemeine Schwäche, Augen- und Nasenausfluss, Husten, Lahmheiten und ein schütteres Fell.

Im Zweifelsfall sollte darum gebeten werden, dass der Welpe von einem Tierarzt untersucht wird. Diese Bitte dürfte ein seriöser Züchter oder Händler nicht ablehnen. Im Zuge der Untersuchung kann der Tierarzt auch das Alter des Welpen schätzen, für den Laien ist dies nicht möglich.

Rechtlicher Hintergrund

Nach dem Tierschutzgesetz braucht derjenige, der gewerblich mit Tieren handeln will, eine Erlaubnis der zuständigen Behörde (Veterinäramt). Seit August 2014 sind außerdem das Verbringen und die Einfuhr von Wirbeltieren nach Deutschland gegen Entgelt sowie die entgeltliche Vermittlung der Abgabe solcher Tiere erlaubnispflichtig. Auch bei der Haltung und Betreuung der Tiere sind die Anforderungen des Tierschutzgesetzes zu beachten. Danach muss derjenige, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen, und verhaltensgerecht unterbringen.

Für die Haltung von Hunden gilt ergänzend die Tierschutz-Hundeverordnung. Ein Welpe darf nach dieser Verordnung erst im Alter von über 8 Wochen vom Muttertier getrennt werden. Auch im Hinblick auf den Transport der Hunde existieren einschlägige tierschutzrechtliche Anforderungen, um das Wohlbefinden der Tiere während des Transportes zu gewährleisten.

Außerdem gibt es tierseuchenrechtliche Vorgaben, die beim Handel mit Hundewelpen zu beachten sind. So dürfen Hundewelpen aus anderen EU-Mitgliedstaaten nur dann nach Deutschland verbracht werden, wenn sie mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind und eine gültige Tollwutschutzimpfung besitzen. Beides muss in einem EU-Heimtierausweis eingetragen werden.

Darüber hinaus muss die Gesundheit des Tieres innerhalb von 48 Stunden vor dem Transport von einem dafür zugelassenen Tierarzt in einem speziellen Gesundheitszeugnis bestätigt werden. Da die Tollwutimpfung in der Regel erst im Alter von 12 Wochen durchgeführt wird und es danach 21 Tage dauert, bis ein gültiger Impfschutz erreicht wird, können Hundewelpen aus tierseuchenrechtlichen Gründen erst ab einem Alter von 15 Wochen nach Deutschland verbracht werden. Das Verbringen dieser Tiere ist dem für den Empfangsort zuständigen Veterinäramt über das elektronische Meldesystem TRACES anzukündigen.

Übersicht: Herkunftsabhängige Anforderungen an den Welpenhandel

WELPEN AUS EINEM ANDEREN EU-LANDWELPEN AUS DEUTSCHLAND
BegleitpapiereEU-Heimtierausweis und tierärztliches GesundheitszeugnisImpfpass mit schlüssigen Eintragungen
KennzeichnungMikrochipNicht verpflichtend vorgeschrieben
Mindestalter der Welpen15 Wochen8 Wochen

Quelle: https://www.bmel.de/

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