Maske jetzt „im 10-Meter-Abstand“ zu Geschäften – Coronaschutzverordnung um 1 Woche verlängert

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Maskenflicht auch draußen: In Fröndenberg galt sie nur für einen einzigen Bereich, die Passage zwischen der Drogerie Rossmann und dem Eiscafé. Foto: ©A. Reichert

Unter anderem wegen des OVG-Urteils zur Maskenpflicht im Umfeld von Geschäften (Rundblick berichtete) wird die Coronaschutzverordnung NRW, die bis zu diesem Sonntag (14. Februar) befristet ist, zunächst mit nur geringfügigen Änderungen um eine Woche bis zum 21. Februar verlängert.

Kommende Woche werden dann die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom vergangenen Mittwoch in Landesrecht umgesetzt, erklärt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.

Wie berichtet, geht der Shutdown in die weitere Verlängerung (bis zum 7. März); Friseure und Podologen dürfen allerdings ab dem 1. März wieder öffnen, Grundschulen und Abschlussklassen starten am 21. Februar in den Wechselpräsenzunterricht.

Anlässlich der Verlängerung wurden folgende aus Rechtsgründen notwendige Anpassungen vorgenommen:

Der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster zur klareren Abgrenzung des Bereichs, in dem im Umfeld von Einzelhandelsgeschäften bereits Masken zu tragen sind, wird Sorge getragen. Künftig gilt die Maskenpflicht jedenfalls in einer Entfernung von zehn Metern vom Eingang des Geschäfts.

Die Coronabetreuungsverordnung wurde im Hinblick auf die bundesrechtlichen Änderungen beim Arbeitsschutz angepasst. Grundsätzlich haben Lehrerinnen und Lehrer in Schulen sowie Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen jetzt eine medizinische Maske (z.B. OP-Maske) zu tragen.

Die komplette Coronaschutzverordnung findet sich HIER.

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