Fast doppelt so schnell wie erlaubt – Alter Bußgeldkatalog bewahrt vor Fahrverbot

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Foto: Symbolfoto Foto: ©A. Reichert

Doppelt so schnell wie erlaubt wurde ein Autofahrer aus dem Kreis Unna am Donnerstagmorgen innerorts in Altena geblitzt:

Er hatte, den Toleranzwert schon abgezogen, 57 km/h auf dem Tacho, als er zwischen 7 und 9.40 Uhr in einer 30er-Zone vom Radar einer Verkehrskontrolle erfasst wurde.

Der eilige Fahrzeugführer aus dem Kreis Unna schrammte haarscharf an einem Fahrverbot vorbei:

Nach dem neuen, noch außer Kraft gesetzten Bußgeldkatalog wäre er mit einem derartigen Tempoverstoß eindeutig seinen Führerschein los geworden. Die Grenze liegt nach den zum Jahresbeginn 2020 verschärften neuen Regeln bei 21 km/h zuviel innerorts – schon beim ersten entsprechenden Verstoß droht das Fahrverbot.

Nach dem bisher geltenden (und zwischenzeitlich wieder in Kraft gesetzten) alten Katalog muss der Führerschein hingegen erst ab 26 km/h über Soll innerhalb geschlossener Ortschaft abgegeben werden – und bei bis zu 30 km/h zu schnell erst im Wiederholungsfall.

Erst wenn die vorwerfbare Geschwindigkeit innerorts 31 Stundenkilometer über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegt, greift ein Fahrverbot schon im erstmaligen Fall: das wären 81 km/h bei regulären Tempo 50 bzw. 61 km/h in einem Fall wie diesem in Altena.

Der erwischte Fahrer aus „UN“, weil kein „Wiederholungstäter“, kommt mit 100 € Bußgeld und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei Flensburg davon.

Quellen: Kreispolizei Märkischer Kreis/Bußgeldkatalog

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