Die seit heute (16.12.2020) geltenden Lockdown-Regelungen haben auch Einfluss auf die Wochenmärkte.
Ihre Angebote werden ausgedünnt.
Zu den ersten Märkten, die davon betroffen sind, zählt der Bergkamener Donnerstagsmarkt. Auf diesem sind ab morgen, 17. 12., zunächst bis einschließlich der ersten Januarwoche nur noch Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel zugelassen sowie Güter des täglichen Bedarfs (bspw. Drogerieartikel).
„Nicht zulässig ist dagegen der Verkauf anderer Artikel wie z. B. Kleidung und Textilien“, unterstreicht die Stadt Bergkamen in einer Pressemitteilung.
Diese Regelung der Nordbergstadt gilt analog auch für alle anderen Wochenmärkte.