Polizisten als Rassisten bezeichnet – Wieso die BodyCam immer öfter mitläuft

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Eine Polizeibeamtin der Kreispolizei Unna zeigt eine BodyCam. - Foto: Kreispolizeibehörde Unna

Sowohl das Verhalten der Bundespolizisten als auch das des Randalierers innerhalb und außerhalb der Wache wurde „lückenlos durch eine Bodycam aufgezeichnet“. Das schiebt Bundespolizeisprecher Volker Stall diesem Einsatzbericht voran.

Denn: „Die Polizei wird zunehmend unter Generalverdacht gestellt. Mit diesen Aufzeichnungen sichern wir uns gegen Pauschalverdächtigungen ab und dokumentieren tatsächliches Fehlverhalten – von Einsatzkräften wie auch von denen, mit denen sie zu tun haben.“ Auch die Kreispolizei Unna nutzt wie berichtet seit einiger Zeit „Körperkameras“.

Folgendes hat sich zu Wochenbeginn zugetragen:

Vor einem Supermarkt am Dortmunder Hauptbahnhof schreit ein Mann des Nachmittags lautstark herum. Die Marktmitarbeiter alamieren die Bundespolizei.

Vor Ort treffen die Beamten auf einen 43-Jährigen aus Gütersloh, der sich heftig echauffiert und behauptet, ein Unbekannter hätte ihn just zuvor zu Boden gestoßen. Einen Tatverdächtigen können die Bundespolizisten vor Ort nicht ermitteln, eine Täterbeschreibung ist dem Zürnenden nicht zu entlocken.

Statt dessen echauffiert sich der aggressive Mann lautstark über die Sachverhaltsaufnahme durch die Einsatzkräfte. Worauf diese eine Bodycam einschalten, um ihre eigenen Aktivitäten sowie das Verhalten des Mannes lückenlos zu dokumentieren.

Da Klärung des Falls vor Ort nicht möglich ist, soll der 43-Jährige zur Wache gebracht werden. Daraufhin schreit er den Einsatzkräften mehrmals „Rassisten!“ entgegen. Der Mann ist Deutscher mit türkischem Migrationshintergrund, erklärt uns Volker Stall auf Nachfrage dazu.

Er wird gefesselt, da er sich anders nicht zur Bundespolizeiwache verfrachten lässt. Auch auf der Wache wird sein Verhalten ebenso wie das der Einsatzkräfte weiter aufgezeichnet.

Hinweise zu einer Körperverletzung bzw. zu einem Tatverdächtigen sind nicht festzustellen. Was sich jedoch herausstellt, ist, dass der Tobende zuvor Heroin geraucht hat, was sein Verhalten, so Polizeisprecher Stall, erklären könnte.

Die Bundespolizei ordnet die Videosicherung aus dem Supermarkt an und leitet ein Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen Unbekannt ein. Gegen den wegen Eigentums-, Drogen- und Gewaltdelikten polizeibekannten 43-Jährigen wird ein Strafverfahren wegen Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.

Polizeisprecher Volker Stall sagt uns zu den Bodycam-Aufzeichnungen noch: Diese Absicherung diene sowohl dazu, falsche Anschuldigungen gegen Polizisten klarzustellen, als auch natürlich dazu, mögliches tatsächliches Fehlverhalten von Einsatzkräften zu dokumentieren.

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