Bitte auch draußen den Mund-/Nasenschutz anlegen. Dies gilt ab sofort in „besonders belebten“ Innenstadtgebieten von vier Städten des Kreises: zwei liegen im Nordkreis, zwei im Südkreis.
Die neue Allgemeinverfügung für den Kreis Unna, die um die aktualiserten Coronaschutzmaßnahmen des Landes NRW ergänzt bzw. abgespeckt wurde, sieht die erweiterte Maskenpflicht für Lünen, Fröndenberg, Schwerte und Werne vor.
Folgende Bereiche der Innenstädte bzw. folgende Straßen sind von der Pflicht betroffen:
Fröndenberg/Ruhr (täglich 8.00 bis 20.00 Uhr):
Teilbereich Winschotener Straße 5 (Arkadenbereich vor der Drogerie Rossmann)
Schwerte (täglich ohne zeitliche Begrenzung):
Bahnhofsvorplatz, Bahnhofstraße, Stadtpark einschließlich Gasstraße, Postplatz, Fußgängerzone: Hüsingstraße | Cava-dei-Tirreni-Platz | Mährstraße | Teichstraße | Werner-Steinem-Platz Hagener Straße als Übergang von der Mährstraße zum Marktplatz Marktplatz und kleiner Marktplatz Brückstraße als Verbindung der Hüsingstraße zum Marktplatz.
Werne (täglich von 8.00 bis 18.00 Uhr):
Fußgängerzonen: Steinstraße | Markt | Magdalenenstraße | Roggenmarkt | Kirchhof | Bonenstraße | Borg | Am Steinhaus | Konrad-Adenauer-Platz | Konrad-Adenauer-Straße Straße „Am Griesetorn“Straße „Domhof“
Lünen (täglich 8.00 bis 19.00 Uhr):
Lange Straße bis Wallgang Bäckerstraße, Mauerstraße, Silberstraße, Kurze Straße Roggenmarkt Marktstraße Goldstraße Willy-Brandt-Platz Im Hagen Graf-Adolf-Straße Ringstraße Kirchstraße Franz-Goormann-Straße Pfarrer-Bremer-Straße Stadttorstraße Neuberinstraße Am Christinentor Wallgang Münsterstraße von Hs.-Nr. 1 bis Zwolle Allee Tobiaspark Engelstraße Rosenstraße Merschstraße Engelswiese Gartenstraße Erzberger Straße Marienstraße von Erzberger Straße bis Graf-Adolf-Straße Goldbrinkstraße Cappenberger Straße von Hs.-Nr. 1 bis Kurt-Schumacher-Straße Jägerstraße von Alsenstraße bis Eichendorffstraße Adolf-Damaschke-Straße bis Ende ehemaliger Marktplatz Ehemaliger Marktplatz Lünen-Süd Königsheide von Hs.-Nr. 1 bis Friedhofstraße Waltroper Straße von Hs.-Nr. 1 bis Heinrichstraße Mengeder Straße von Hs.-Nr. 1 bis 15 Yorckstraße Marktplatz Brambauer Wittekindstraße von Waltroper Straße bis Friedhofstraße Friedhofstraße zwischen Wittekindstraße und Königsheide Paul-Bonnermann-Straße
UPDATE 20. 10. – Wieso die erweiterte Maskenpflicht in diesen Städten und in den anderen nicht gilt
Zahlreiche Leserinnen und Leser und auch unsere Redaktion fragten sich verständnislos: Wieso gerade diese vier Städte – und die anderen sechs nicht? Und wieso in diesen Städten gerade diese Straßen(stücke)?
Kreissprecher Max Rolke gab uns dazu auf Nachfrage am Dienstagvormittag (20. 10.) folgende Auskunft:
„Wir haben mit allen Städten und Gemeinden Rücksprache gehalten und um Rückmeldung geben, in welchen Bereichen die Maskenpflicht angeordnet werden soll. Die in der Allgemeinverfügung genannten Städte haben sich zurückgemeldet und Bereiche benannt.“ Die Auswahl der entsprechenden Innenstadtbereiche, so Rolke, haben die vier Stadtverwaltungen vorgenommen, „da diese die beste Ortskenntnis haben.“
Grundlage für die erweiterte Maskenpflicht bildet die Coronaschutzverordnung des Landes NRW §15a, Absatz 3, Satz 5: „Mit der Feststellung der Gefährdungsstufe 1 treten in den jeweiligen Kommunen die folgenden Regelungen in Kraft: […] die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in öffentlichen Außenbereichen, in denen regelmäßig eine Unterschreitung des Mindestabstands zu erwarten ist (z.B. stark frequentierte Fußgängerzonen); […]“.
Für Unna sagte uns Stadtsprecher Christoph Ueberfeld, dass die Verwaltung aktuell keinen Anlass dafür sehe, die Pflicht zur Mund-/Nasenbedeckung in der Innenstadt entsprechend auszuweiten.
„Wir waren wie alle anderen Städte und Gemeinden aufgefordert, diese Entscheidung für Bereiche der Stadt zu treffen, wo ,besondere Verdichtung´ erkennbar ist“, erläuterte uns der Kreisstadt-Pressesprecher die Vorgabe des Kreises. „Es ist aber derzeit nirgends eine ,Verdichtung´erkennbar, ausgenommen an den Markttagen auf dem Wochenmarkt, wo aber sowieso schon die Maskenpflicht gilt.“
Zunehmend, so der Eindruck der Stadt, tragen Passantinnen und Passanten in der Innenstadt die Maske freiwillig auch draußen. Das sei zu begrüßen, unterstreicht der Stadtsprecher, „wir werden das, so der momentane Sachstand, aber nicht zur Pflicht machen.
Ueberfeld abschließend: „Wir haben daher für die Stadt Unna entschieden, mit Augenmaß vorzugehen. Wir werden den Bürgern für den Moment keine weitergehende Maskenpflicht verordnen.“
[…] Außerdem wurde in Absprache mit den jeweiligen Städten eine Maskenpflicht in einigen sehr belebten Bereichen von Lünen, Schwerte, Werne und Fröndenberg zu bestimmten Zeiten angeordnet. HIER haben die Bereiche aufgelistet. […]
Moin, hätte gern mal eine Erklärung für diese Regel, warum nur vereinzelte Straßen. Alsenstr Masken Pflicht 5m weiter wieder keine Masken Pflicht !!!!! Wie möchten sie mir das erklären???
Guten Morgen Frau Schneider, diese Frage haben wir natürlich an den Kreis gestellt und auch bereits Antwort erhalten. Bericht ist in Arbeit.
Ja hallo, ich finde, daß die neuen Maßnahmen der Maskenpflicht schon länger zeitlich überfällig sind!
Könnte mir Jemand erklären warum nur bestimmte Str. im Moment Corona Gebiete sind und andere wieder nicht?
Diese Frage haben wir natürlich an den Kreis gestellt und direkt heute Morgen auch Antwort erhalten. Der Bericht ist in Arbeit. VG/d. Red.
[…] der gestern aktualisierten Allgemeinverordnung für den Kreis Unna gilt in vier der zehn Kommunen im Kreis jetzt erweiterte Maskenpflicht – sprich: Maske auch […]
WAS MUß ICH BEIM RADFAHREN BEACHTEN. ?? MUß ICH MIT MASKE MEIN RAD SCHIEBEN?? ODER DARF ICH MIT MASKE FAHREN? ODER KANN ICH OHNE MASKE FAHREN? MFG SCHULTE
Hallo Frau Schulte, die erweiterte Maskenpflicht besteht unabhängig davon, ob Sie Rad fahren oder zu Fuß gehen.