2 Haftbefehle, 8 Aufenthaltsermittlungen, einschlägig polizeibekannt

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Symbolbild Pixabay

„Ordentlich was auf dem Kerbholz hatte dieser 22-jährige Mann“, kommentiert Volker Stall, Sprecher der Dortmunder Bundespolizei:

Kollegen von ihm überprüften besagten jungen Mann im Dortmunder Hauptbahnhof.

Und da flog Einschlägiges auf:

Beim fahndungsmäßigen Datenabgleich stellte sich heraus, dass der 22-Jährige mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in 7 Fällen war er vom Amtsgericht in Geestland (Niedersachsen) zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt worden. Zusätzlich lag ein Untersuchungshaftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung des Amtsgerichts in Bremen gegen ihn vor.

Damit nicht schon genug, war der Führerschein zur Einziehung ausgeschrieben. Das Dokument führte er jedoch nicht mit sich.

Final stellte sich dann heraus, dass der zuletzt in Essen gemeldete Mann mit insgesamt 8 Aufenthaltsermittlungen der Staatsanwaltschaften Bremerhaven, Münster und Bremen gesucht wurde – wegen Urkundenfälschungen, Drogenverstößen, Waffenverstößen und Körperverletzungen.

Sein nächster Weg führte den jungen Mann, laut Stall ein in Essen geborener Deutscher mit Migrationshintergrund, in die Dortmunder JVA ein.

Quelle: Bundespolizei Dortmund

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