Kippt nach dem Beherbergungsverbot jetzt gleich auch die Sperrstunde?
Diese gilt seit Donnerstag (15. 10.) auch im Kreis (von 1 bis 6 Uhr Lokalschließung und kein Alkoholverkauf, auch nicht an Tankstellen), schon länger in Hamm sowie ab heute in Dortmund, dort bereits ab 23 Uhr.
Das Verwaltungsgericht in Berlin hat aber mit heutigem Beschluss entschieden: Die Sperrstunde (in der Hauptstadt) ist nicht rechtens.
Rund ein Dutzend Bar- und Clubbetreiber waren gegen die Zwangssschießung um 23 Uhr vor Gericht gezogen. Ein Gerichtssprecher bestätigte heute (16. 10.) gegenüber Medien, dass die Sperrstunde gekippt sei. Das Gericht schloss sich den Argumenten der Gastronomen an: Mit einer Schließung der Gaststätten um 23 Uhr werde lediglich erreicht, dass sich junge Menschen dann an anderen Orten träfen, für die keine Hygienekonzepte gelten.
Die nächtliche Sperrstunde galt in Berlin seit vergangenen Samstag. Ein zweites Wochenende wird sie erst einmal nicht erleben.