Kamera filmt Fahrraddieb – Polizei darf Video nur beschreiben

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Stell dir vor, ein Dieb klaut unter dem Auge einer Videokamera ein Fahrrad aus einem Garten, wird also auf frischer Tat erwischt – doch die Polizei darf die Videoaufnahme lediglich beschreiben: Denn über die Freigabe von Fahndungsbildern entscheidet das zuständige Amtsgericht erst dann, wenn alle anderen Fahndungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind…

Im vorliegenden Fall filmte eine Videokamera also einen Fahrraddiebstahl aus einem Garten in Hamm, am Dienstag, 6. Oktober, gegen 18 Uhr. Die Hammer Polizei teilt dazu Folgendes mit:

Auf dem Video ist zu erkennen, dass ein Unbekannter den Garten eines Einfamilienhauses unrechtmäßig durch ein Holztor betritt und ein dort abgestelltes Fahrrad entwendet.

Die Person ist männlich, zirka 1,80 Meter groß und war mit einer grünen Jacke und einer blauen Jeans bekleidet. Er führte eine Umhängetasche mit sich.“

Hinweise bitte bei der Polizei Hamm unter der Rufnummer 02381 916-0 oder unter hinweise.hamm@polizei.nrw.de.

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