Gericht bestätigt: Fluglärmgegner dürfen nicht plakatieren

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Die Schutzgemeinschaft Fluglärm will mit Plakatierung im Wahlkampf mitmischen – doch die Stadt Dortmund verbietet es. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigt die Auffassung der Stadt.

Die Schutzgemeinschaft kündigt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster an

Sie findet: Diese Ungleichbehandlung kann nicht angehen.

„Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat unseren Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen die Stadt Dortmund zum Aufhängen von SGF-Plakaten an Laternen im öffentlichen Straßenraum abgelehnt.

Hierzu nehmen wir wie folgt Stellung:

In der Urteilsbegründung macht sich das Verwaltungsgericht fast vollständig die Argumentation der Stadt Dortmund zu Eigen. Sei es die Vermeidung einer „Übermöblierung des öffentlichen Straßen- und Stadtbildes, der Sicherheit des Straßenverkehrs oder des störungsfreien Gebrauchs des öffentlichen Raums.

Dass die Stadt Dortmund keine Reglementierung der von den Parteien aufgestellten Wahlplakate vornimmt, war zum Beispiel kein Thema für das Verwaltungsgericht.  Denn wenn man diese Argumentation ernst nimmt, dann tragen auch diese zu einer Verschandelung des öffentlichen Straßenraumes bei.

Besonders interessant ist die Argumentation des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen zu privaten Werbeträgern an Laternen im öffentlichen Raum.

„Diese dauerhaft installierten und teils aufwendig gestalteten gewerblichen Plakatträger sind nicht in gleicher Weise geeignet, das Straßen- und Stadtbild zu beeinträchtigen, wie die von der SGF beabsichtigte, provisorische und ungeordnete Anbringung von Plakaten an Straßenlaternen“,

so das Verwaltungsgericht.

Oder anders formuliert: Die gewerblichen Plakate sind einfach schöner als die SGF-Plakate.

Diese Rechtsauffassung ist nach unserer Meinung nicht mit dem Recht auf Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 GG vereinbar. Wir werden Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts einlegen.

Es kann nicht sein, dass gewerbliche Werbung im öffentlichen Straßenraum zulässig, politische Werbung von Initiativen aber ausgeschlossen ist.

Die Linken und die Piratenpartei haben bereits unter ihrem Logo SGF-Plakate in den Stadtbezirken Aplerbeck und Brackel aufgehängt. Weitere Anfragen anderer zur Kommunalwahl antretenden Parteien liegen vor. Diesen werden wir positiv antworten.

Quelle: Schutzgemeinschaft Fluglärm

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