120km/h schneller als erlaubt.
Die Autobahn. Eine Fernverkehrsstraße, gemacht für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen. Die empfohlene Richtgeschwindigkeit beträgt in Deutschland 130 km/h, sollten Verkehrsschilder eine geringere Geschwindigkeit nicht bindend vorgeben.
Die Rennstrecke. Eine Rennstrecke ist eine abgegrenzte Strecke, auf der Geschwindigkeitswettbewerbe ausgetragen werden. Die Höchstgeschwindigkeit ist in der Regel nicht limitiert. Hauptsächlich für professionelle Fahrer.
Das kann man ja schon mal verwechseln, oder? Nein, definitiv nicht. Zumindest dann nicht, wenn man charakterlich geeignet ist ein Kraftfahrzeug zu führen. Diese Frage stellte sich gestern bei einem 32-Jährigen aus Oer-Erkenschwick.
Zivile Beamte konnten mit einem sogenannten ProViDa-Fahrzeug sage und schreibe 206 km/h bei dem vorrausfahrenden Raser messen. An der Örtlichkeit, A44 in Fahrtrichtung Bochum, Anschlussstelle Witten, sind aktuell 80 km/h durch Verkehrszeichen vorgegeben.
Vorgesehen für den Verstoß sind ein dreimonatiges Fahrverbot, zwei Punkte im hohen Norden von Deutschland und 1200 Euro Bußgeld. Zudem fertigten die Beamten einen Bericht an die zuständige Stelle, um einmal die charakterliche Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen zu prüfen.