75.000 Euro.
So hoch ist der Verlust, den eine 79-jährige Frau aus dem Kreis Unna durch die perfide Betrugsmasche einer falschen Nichte und ihrer Komplizen zu beklagen hat.
Die Täter gingen laut Kreispolizeibehörde nach einem klassischen Muster vor:
Zur Mittagszeit rief eine Frau bei der Seniorin an. Sie behauptete: „Hallo Tante, hier ist deine Nichte!“ Sodann bat sie die vermeintliche Tante um Geld für die Ersteigerung einer Wohnung.
Und nachdem sie mit skrupellosen Methoden (emotionale Erpressung) unter Druck gesetzt worden war, willigte die Seniorin schließlich ein und beschaffte sich über ihre Bank 75.000 Euro. Ein unbekannter Mann, der sich als Schwiegersohn des Notars der Nichte vorstellte, holte das Geld später bei der 79-Jährigen ab – und entkam.
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Nach diesem jüngsten Fall bittet die Kreispolizeibehörde Unna die Bürgerinnen und Bürger abermals dringend darum, besonders ältere Familienmitglieder für Betrugsmaschen wie diese zu sensibilisieren. Denn leider suchen sich die Täter gezielt Seniorinnen und Senioren für ihre kriminellen Machenschaften aus.
HIER berichteten wir über einen Fall, in dem eine Bankerin hellwach den Betrug verhinderte
Immerhin gibt es auch Lichtblicke. Ein 71-jähriger Dortmunder hat sich gestern als findiger Hilfspolizist hervorgetan: Er half dabei mit, gleich drei vermutliche Betrüger zu fassen. Er bekam gestern Mittag einen Anruf eines falschen Polizeibeamten: Es gehe um Falschgeld bei seiner Hausbank. Er solle 20.000 Euro dort abholen und an einem bestimmten Ort ablegen, so sein Gesprächspartner. Dort würde es ein Täter abholen, den die Polizei dann festnehmen werde. Der Rentner schöpfte aber Verdacht: Er rief die echte Polizei an und half bei einem Trick. Denn er stellte tatsächlich eine Tasche an der verabredeten Stelle ab. Sie enthielt natürlich kein Geld. Die Betrüger fielen jedoch drauf rein: Die Polizeibeamten stoppten im Dortmunder Süden ein verdächtiges Fahrzeug, das ihnen mehrmals in der Nähe des Übergabeortes aufgefallen war. Drei junge Männer (19, 19, 27) wurden festgenommen, berichtet die Dortmunder Polizei.
Hier Verhaltenstipps der Polizei:
- Seien Sie misstrauisch, wenn sich Anrufer am Telefon nicht selber mit Namen melden. Raten Sie nicht, wer anruft, sondern fordern Sie Anrufer grundsätzlich dazu auf, ihren Namen selbst zu nennen. - Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht erkennen. Erfragen Sie beim Anrufer Dinge, die nur der richtige Verwandte/Bekannte wissen kann. - Geben Sie keine Details zu Ihren familiären und finanziellen Verhältnissen preis. - Lassen Sie sich nicht drängen und unter Druck setzen. Nehmen Sie sich Zeit, um die Angaben des Anrufers zu überprüfen. Rufen Sie die jeweilige Person unter der Ihnen lange bekannten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen. - Wenn ein Anrufer Geld oder andere Wertsachen von Ihnen fordert: Besprechen Sie dies mit Familienangehörigen oder anderen Ihnen nahe stehende Personen. - Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen wie Schmuck an unbekannte Personen. - Kommt Ihnen ein Anruf verdächtig vor, informieren Sie unverzüglich die Polizei unter der Nummer 110. - Sind Sie bereits Opfer eines Enkeltricks geworden, zeigen Sie die Tat unbedingt bei der Polizei an. Dies kann der Polizei helfen, Zusammenhänge zu erkennen, andere Personen entsprechend zu sensibilisieren und die Täter zu überführen. - Lassen Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch abkürzen (aus Herta Schmidt wird beispielsweise H. Schmidt). So können die Täter Sie gar nicht mehr ausfindig machen. Zum Ändern eines Telefonbucheintrags wenden Sie sich an die Telekom. - Bewahren Sie Ihre Wertsachen, z. B. höhere Geldbeträge und andere Wertgegenstände, nicht zu Hause auf, sondern auf der Bank oder im Bankschließfach.
Nicht nur der RB Unna sondern alle Medien berichten regelmäßig über die Machenschaften der “Enkeltrickbetrüger”.
Nun kann es sein dass ältere Leute das nicht lesen, vergessen oder nicht verstehen wollen weil da plötzlich ein angeblich erfreuliches Ereignis sie überrascht.
Von gestandenen Mitarbeitern/innen im Berufsleben, vor allem wenn sie bei einem Kreditinstitut arbeiten erwarte ich aber etwas anderes. Natürlich kann die Bank die Auszahlung nicht verweigern, sie ist eigentlich auch nicht berechtigt nach Auszahlungsgründen zu fragen.
Wenn aber eine ältere Dame, egal ob in der Bank bekannt (oder schon recht wenn nicht) eine Barauszahlung von einem solchen Betrag verlangt sollten alle Alarmglocken angehen
M.E ist hier in grob fahrlässiger Weise die Fürsorgepflicht der Bank verletzt worden.
Aber so wie ich die Banken kenne, geht es dem/der Mitarbeiter/in und den Verantwortlichen sowie am Popo vorbei