Zu zehnt an einem Tisch im Biergarten und Restaurant

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10 Freunde dürft ihr (wieder) sein…

Mit der Lockerung des Kontaktverbotes im Zuge der Coronabeschränkungen dürfen sich ab Pfingstsamstag (30. Mai) wieder bis zu 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten in der Öffentlichkeit treffen (wir berichteten) –

– und damit auch im Biergarten und im Restaurant am selben Tisch sitzen, ohne 1,50 Meter-Sicherheitsabstand.

Bisher war das nur 2 Personen aus unterschiedlichen Haushalten erlaubt sowie den Angehörigen zweier Haushalte – Anzahl beliebig.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DOGEHA) NRW verdeutlichte am Freitag (29. 5.) noch einmal, dass die neue alte Freiheit ausdrücklich auch für die Gastronomie gilt:

„Das heißt, das bis zu zehn Personen, die nicht in häuslicher Gemeinschaft leben,  an einem Tisch ohne Mindestabstand gemeinsam sitzen dürfen.“

Ebenfalls neu ab Samstag (und ebenfalls auch für die Gastro gültig) ist die Erlaubnis,  dass unbegrenzt viele Familienangehörige im grader Linie im öffentlichen Raum zusammenkommen dürfen.

HIER berichten wir über die Lockerungen ab dem 30. Mai:

https://www.rundblick-unna.de/2020/05/27/gruppentreffs-ab-pfingstsamstag-wieder-erlaubt-nrw-lockert-kontaktbeschraenkungen/

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