Die Fitnessbranche in NRW kann aufatmen. Ab Montag, 11. Mai, dürfen Studios wieder öffnen – unter strengen Hygiene- und Abstandsvorgaben wieder öffnen.
Das teilte die Landesregierung am Mittwoch in ihrem „Nordrhein-Westfalen-Plan“ mit.
Ergänzend informierte das Land am Samstag, 9. Mai, über das Thema „Maske im Fitnessstudio“. Dazu heißt es in der neuen FAQ zum Cornavirus:
Gilt beim Hallensport und in Fitnessstudios die Maskenpflicht?
Beim Sport in der Halle besteht keine Maskenpflicht.
Beschäftigte in Fitnessstudios müssen grundsätzlich eine Maske tragen.
Kunden wird das Tragen einer Maske außer bei Ausdauersportarten empfohlen.
In der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchutzVO NRW“ sind die Auflagen an die Betreiber und Kunden umfassend aufgeführt. „Hochintensives Ausdauertraining“ wie Indoor Cycling ist demnach nicht erlaubt, Duschen und Saunen dürfen nicht benutzt werden, es ist großzügiger Abstand zwischen den Geräten zu schaffen. Aufgelistet sind insgesamt 19 Punkte.
- Hier berichteten wir über den Appell der Fitnessbranche, schnellstens wieder öffnen zu dürfen.
- HIER finden sich die aktuellen Hygiene- und Schutzvorschriften für alle Branchen, die wieder Kunden im direkten Kontakt bedienen dürfen.
[…] UPDATE am 10. Mai – unter diesen Bedingungen dürfen die Fitness-Studios wieder öffnen […]