Etwas Erleichterung für Unnas krisengeschüttelte Gastronomie.
„Die Stadt verzichtet auf Sondernutzungsgebühren ab dem Zeitpunkt, ab dem keine Außengastronomie stattgefunden hat“, teilte Stadtsprecher Christoph Ueberfeld auf Anfrage unserer Redaktion.
Der Bürgerverein „Wir für Unna“ hatte am Montag beantragt, die Gebühren – 80 000 € pro Jahr – für Gastronomen und Einzelhändler zu erlassen; allerdings für gleich zwei Jahre, 2020 und 2021. Davon ist bisher noch nicht die Rede. Erlassen werden die Gebühren für die Zeit, in denen die Gastronomen keine Gäste mehr bewirten durften; dieses Verbot griff mit dem 19. März.
Ab kommenden Montag, 11. Mai, tritt die Lockerung der Schutzverordnung in Kraft. Zulässig ist laut Beschluss vom Mittwoch (6. 5.) dann wieder:
„Gastronomisches Angebot in Speisegaststätten, sofern im Innen- und/oder Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots gewährleistet ist und ein Infektionsschutz- und Hygiene-Konzept durch die Betriebe vorliegt.
Buffet-Angebote mit offenen Lebensmitteln bleiben nicht zulässig.“ (Land NRW)