Was nicht gegessen wird, soll auch nicht bezahlt werden. Der Ev. Kirchenkreis Unna gibt den Eltern jetzt Planungssicherheit für die gesamte Zeit, in der die Kinder noch nicht wieder in Kita und Offenen Ganztag (OGS) betreut werden.
In KiTas und in der OGS gehört die tägliche Verpflegung selbstverständlich dazu. Hierfür zahlen Eltern neben dem Betreuungsbetrag eigene Beiträge. Doch seit Mitte März sind die Einrichtungen lediglich im Notbetrieb, die meisten Kinder sind zu Hause und somit entfällt auch das Mittagessen.
Nun hat der Evangelische Kirchenkreis Unna den Einzug der Verpflegungsbeiträge in seinen Einrichtungen an die neue Situation angepasst. Kurzum: Es fallen für die Schließzeiten keine Beiträge an.
- Für beide, KiTas wie OGS, gilt, dass die bereits gezahlten Verpflegungsbeiträge für April 2020 zurückerstattet werden.
- Die Verpflegungsbeiträge für den Mai 2020 werden nicht eingezogen.
- Sollte sich an der derzeitigen gesetzlichen Lage nichts ändern, gilt dies auch für Juni und Juli.
Für die Familien, deren Kinder in der KiTa-Notbetreuung sind, wird der Verpflegungsbeitrag im Nachgang eingezogen.
Dann gilt in den KiTas:
- 39 Euro monatlich für Mittagsverpflegung bei durchschnittlich drei Tagen in der Woche
- und 59 Euro bei der Verpflegung an mehr als drei Tagen in der Woche.
- Die Regelungen für das Frühstück gelten analog.
Im Offenen Ganztag wird für die Kinder in der Notbetreuung und für diejenigen, die nun wieder im Schulbetrieb sind, 2,70 Euro pro bestelltem Mittagessen berechnet. Über die Regelungen wurden die Eltern per Briefe detailliert informiert.
Im Evangelischen Kirchenkreis Unna befinden sich 26 Tageseinrichtungen für Kinder in der Trägerschaft des Kindergartenwerkes des Kirchenkreises sowie der evangelischen Kirchengemeinden. Insgesamt werden rund 1.900 Kinder betreut. An 17 Grundschulen ist der Kirchenkreis der Träger der Offenen Ganztagsschule mit insgesamt etwa 2.100 Schülerinnen und Schülern.
PM: Ev. Kirchenkreis Unna / D. Schneider