Die Kitas bleiben zum Leidwesen der kleinen Besucher weiterhin wegen der Corona-Pandemie geschlossen.
Doch ab kommenden Donnerstag, 23. 4., haben nach Verordnung der Landesregierung NRW vom 16.04. weitere Eltern Anspruch auf eine Notbetreuung ihrer Kinder.
Darauf weist der DRK-Kreisverband Unna hin.
Er hat die Berufsgruppen aufgelistet, die für die erweiterte Betreuung in Frage kommen. Hier der Link: https://www.drk-kv-unna.de/…/Anlage%202%20zur%20CoronaBetrV…
Grundsätzlich gilt weiterhin:
- mindestens ein Elternteil muss in einer dieser Berufsgruppen beschäftigt sein;
- er/sie muss in seiner dortigen Position unabkömmlich sein (Bescheinigung des Arbeitgebers erforderlich);
- anderweitige private Betreuung der Kinder ist nicht möglch.
https://www.drk-kv-unna.de/…/Muster-Vordruck%20Betreuungsei…
[…] Erweiterte Kita-Notbetreuung: Diese Berufsgruppen sind ab 23. 4. berechtigt […]