Eine einstellige Zahl an Neuinfektionen beschließt den heutigen Freitag, den letzten Tag, an dem der Kreis Unna noch in der Lockerungsstufe 2 ist – ab morgen, Samstag (12. Juni), gilt Stufe 1.
Das bedeutet die weitreichendsten Lockerungen, die die Coronaschutzverordnung NRW (bis zum 24. Juni befristet) in ihrem dreistufigen Öffnungskonzept vorsieh:
Stufe 3 für Inzidenz 50,1 bis 100,
Stufe 2 für Inzidenz 35,1 bis 50,
Stufe 1 – für alles unter 35.
Einschränkungen gibt es jedoch auch in dieser höchsten Lockerungsphase weiter zu beachten, denn der daran geknüpfte Inzidenzwert ist nicht nach unten definiert – nur nach oben: Die Stufe 1 gilt für alle Kreise und kreisfreie Städte mit einer verstetigten 7-Tages-Inzidenz von 35 und weniger. Also gelten die dort definierten Einschränkungen auch noch bei Inzidenz Null.
Zu diesen letzten Einschränkungen, die demnach vorerst unbegrenzt bestehen bleiben, zählt z. B.
- die Pflicht zum Coronaschnelltest (bzw. Nachweis von Impfungs-/Genesung) als Voraussetzung für private Feiern und Partys oder für verschiedene Freizeitangebote (wofür genau, regelt im Einzelnen die Coronaschutzverordnung).
- Auch die Maskenpflicht bleibt wie in der Landesverordnung verankert bestehen, z. B. beim Einkaufen.
- In Bussen und Bahnen müssen alle ab 17 Jahren FFP2-Maske tragen, Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren dürfen im ÖPNV auch auf dünne medizinische Masken ausweichen. Bis zum Schuleintrittsalter herrscht generell keine Maskenpflicht.
Die heutige Bilanz der Kreisgesundheitsbehörde liest sich kurz und erfreulich: kein weiterer Todesfall, 5 neue Fälle (Bergkamen, Lünen und Werne), 15 wieder Genesene, aktuell damit noch 335 akut Infizierte bei rund 390.000 Einwohnern. Noch 8 Patientinnen und Patienten aus dem Kreis liegen mit Covid in Kliniken.
Der maßgebliche 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht. Er liegt aktuell bei 21,3 (Stand: 11. Juni 2021)
Die Regeln laut Coronaschutzverordnung NRW für Stufe 1 (Inzidenz U35), gültig im Kreis Unna ab 12. 6. 21:
Kontaktbeschränkungen
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt.
Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt.
Private Veranstaltungen (ohne Partys)
Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 250 Gästen und negativen Tests möglich. Innen sind private Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen und negativen Tests möglich.
Partys
Partys sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen ohne Abstand möglich, sofern negative Tests vorliegen.
- Was unterscheidet Partys von anderen privaten Veranstaltungen? Dazu erklärte das NRW-Gesundheitsministerium auf Pressenachfrage: „Die Unterscheidung zwischen Party und normaler Feier – mit weniger Infektionsrisiken – richtet sich nach Infektionsschutzgesichtspunkten vor allem nach dem geplanten Verhalten der Gäste. Soll zu (lauter) Musik getanzt werden und sind daher viele enge Kontakte ohne Mindestabstand erwartbar, handelt es sich um eine Party, die ähnlich problematisch ist wie der Besuch einer Disco o.ä. Daher sind diese Veranstaltungen nur unter eingeschränkten Maßgaben zulässig.“
Gastronomie
Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 (das ist derzeit der Fall), ist auch die Innengastronomie ohne vorherige Tests möglich.
Einzelhandel
Die Sonderregel für Geschäfte mit einer Größe von über 800 qm fällt weg.
Freizeit
Freibäder dürfen ohne vorherigen Test öffnen.
Bordelle usw. dürfen mit negativen Test öffnen.
Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen für bis zu 100 Personen öffnen, sofern negative Tests vorliegen
Ab 1. September 2021:
Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, dürfen Clubs und Diskotheken den Innenbereich ohne Personenbegrenzung öffnen. Voraussetzung hierfür sind negative Tests und ein genehmigtes Konzept.
Sport
Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich, sofern negative Tests vorliegen.
Außen sind über 1.000 Zuschauer erlaubt (max. 33 Prozent der Kapazität).
Innen sind bis zu 1.000 Zuschauer (max. 33 Prozent der Kapazität) erlaubt, sofern negative Test, ein Sitzplan sowie eine Sitzordnung nach Schachtbrettmuster vorhanden sind.
Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, ist der Innensport ohne vorherigen Test möglich (inkl. Fitnessstudiotraining).
Ab 1. September 2021:
Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept (mit negativen Tests) erlaubt.
Kultur
Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind.
Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit 30 bzw. 50 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt.
Ab 1. September 2021:
Musikfestivals können mit bis zu 1.000 Zuschauern durchgeführt werden, wenn negative Tests und ein genehmigtes Konzept vorliegen.
Große Festveranstaltungen
Ab 1. September 2021:
Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. sind mit bis zu 1.000 Besuchern möglich, sofern ein genehmigtes Konzept vorhanden ist.
Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, dürfen diese auch ohne Besucherbegrenzung stattfinden.
Messen, Märkte
Ab 1. September 2021:
Auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen sind ohne negative Tests erlaubt.
Beherbergung/Tourismus
Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung sind möglich, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz von unter 35 kommen.
Quelle: Coronaschutzverordnung Land NRW