Dichte Kontrollen angekündigt: Bis Sonntag um 3 Uhr Mitführverbot „gefährlicher Gegenstände“ am Hauptbahnhof DO

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Der Dortmunder Hauptbahnhof. / Foto RB

Die Bundespolizei hat für das anstehende letzte Juli-Wochenende abermals eine Allgemeinverfügung erlassen, das das Mitführen gefährlicher Gegenstände verbietet.

Das Verbot umfasst viele Gegenstände, die normalerweise legal mitgeführt werden dürfen. Unter anderem fallen darunter Messer aller Art, Reizstoff- und Abwehrsprays, Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen. Und: Die Allgemeinverfügung erlaubt anlasslose Kontrollen. Die sind der Polizei normalerweise nur eng begrenzt erlaubt.

Die Allgemeinverfügung gilt von Freitagnachmittag, 24. Juli, 15:00 Uhr, bis Sonntagfrüh, 26. Juli 2026, 03:00 Uhr. Der Geltungsbereich umfasst jeweils die Gebäudekomplexe der Hauptbahnhöfe Dortmund und Essen inklusive der Gleisanlagen.

Ausgenommen sind die Bereiche der U-Bahn/Stadtbahn. Denn für diese ist die Bundespolizei nicht zuständig.

Das Verbot gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten. Bei Verstößen können ein Platzverweis, ein Bahnhofs- oder Beförderungsverbot sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro verhängt werden, teilt die Bundespolizeidirektion mit.

Sie begründet dieses wiederholte Sonderverbot wie folgt:

„Die Hauptbahnhöfe Dortmund und Essen zählen zu den bedeutendsten Verkehrsknotenpunkten im Ruhrgebiet und werden täglich von einer Vielzahl von Reisenden frequentiert. Aufgrund der Vielzahl an Sachverhalten im Zusammenhang mit Gewaltdelikten, gefährlichen Gegenständen und Waffen wird die Bundespolizei insbesondere im Zeitraum der angekündigten Schwerpunktmaßnahme konsequent einschreiten und die Nutzer der Bahnhöfe verstärkt kontrollieren.“

Um diese Kontrollmaßnahmen durchzusetzen, wird die Bundespolizeiinspektion Dortmund vom 24. bis 26. Juli 2026 ihre Präsenz in den Hauptbahnhöfen Dortmund und Essen verstärken, unterstützt von der Bundesbereitschaftspolizei.

„Ziel ist es, Straftaten zu verhindern und Tatverdächtige frühzeitig zu erkennen. Zudem soll durch den erhöhten Kräfteansatz das Sicherheitsgefühl der Reisenden sowie der Bahnhofsbesucher gestärkt werden.“

Quelle Bundespolizei St. Augustin

Sinn einer Allgemeinverfügung

Das reguläre deutsche Waffengesetz (WaffG) ist spezifisch: Es verbietet zwar echte Waffen und bestimmte Messertypen (z. B. Einhandmesser mit feststellbarer Klinge, Schlagringe oder Butterflymesser), lässt aber viele andere gefährliche Gegenstände im öffentlichen Raum zu.

1. Das Verbot wird auf Alltagsgegenstände ausgeweitet

Ohne Sonderregelung darfst du viele Gegenstände problemlos in der Tasche tragen. Eine Allgemeinverfügung erweitert das Verbot an Bahnhöfen temporär (z. B. an Wochenenden) auf fast jeden Gegenstand, der als Hieb-, Stich- oder Schlagwaffe genutzt werden kann:

  • Kleine Taschenmesser & Schweizer Offiziersmesser (nach WaffG erlaubt, durch die Verfügung verboten)
  • Cutter- / Teppichmesser & Multitools
  • Scheren & Handwerkzeuge (z. B. große Schraubendreher)
  • Pfefferspray / Tierabwehrspray (eigentlich frei verkäuflich)
  • Baseballschläger oder Knüppel

(Ausnahmen gelten in der Regel für Handwerker im Dienst, Gastronomiepersonal oder Reisende, die Werkzeuge verschlossen im Koffer transportieren).

2. Befugnisse für die Polizei (Der eigentliche Hebel)

Das Rechtsproblem der Polizei im Normalzustand:

Sie darf Passanten nicht einfach ohne konkreten Verdacht durchsuchen oder ihnen legale Gegenstände wegnehmen.

Durch die Allgemeinverfügung verändert sich die Rechtslage für den definierten Zeitraum im Bahnhofsbereich drastisch:

  1. Stichprobenartige Kontrollen: Polizeikräfte dürfen Personen und deren Gepäck gezielt auf gefährliche Gegenstände kontrollieren, auch wenn kein konkreter Straftatverdacht vorliegt.
  2. Sofortige Sicherstellung: Findet die Polizei z. B. ein normales Teppichmesser oder Pfefferspray griffbereit in der Jackentasche, wird es direkt konfisziert.
  3. Zwangsgeld & Platzverweise: Wer sich weigert oder wiederholt auffällt, riskiert ein empfindliches Zwangsgeld (oft um die 200–250 €) sowie ein Bahnhofsverbot.

3. Prävention von Spontantaten

An Hauptbahnhöfen treffen oft Alkohol, Drogen, Müdigkeit und Reizüberflutung aufeinander. Konflikte eskalieren dort schnell. Wenn Personen im Affekt ein griffbereites Teppichmesser, eine Schere oder Pfefferspray ziehen, werden aus einer verbalen Auseinandersetzung rasch schwere Körperverletzungen.

Kurz gesagt: Das Waffengesetz greift erst bei echten Waffen. Die Allgemeinverfügung zieht die Grenze viel früher und gibt der Polizei die Handhabe, auch potenziell gefährliche „Alltagsgegenstände“ vorab aus dem Verkehr zu ziehen.

(Quelle: Eigene Archivberichte)

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