E-Scooter-Fails am Morgen bereiten Kummer und Sorgen – Einsatz vor mehreren Dortmunder Schulen

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Fotoquelle Pixabay

„E-Scooter-Fails am Morgen bereiten Kummer und Sorgen“, so titelt die Dortmunder Polizei ihre Zusammenfassung eines Schwerpunkteinsatzes vor mehreren Schulen.

Hier wörtlich wiedergeben.

„Vielleicht macht es ja jetzt mal, nach diesem Einsatz und den entsprechenden Konsequenzen, „Klick“ bei zahlreichen Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern.

Beim Schwerpunkteinsatz „E-Scooter macht Schule“ nahmen die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Dortmund am heutigen Donnerstagmorgen gezielt den Schulweg zahlreicher Kinder und Jugendlicher in den Blick.

Zwischen 7 und 9 Uhr waren die Einsatzkräfte an mehreren weiterführenden Schulen im Stadtgebiet unterwegs – an vier Schulen wurde repressiv kontrolliert, an der fünften Schule lag der Fokus auf der Prävention.

Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter sind seit mehreren Jahren ein massives Ärgernis für viele Menschen und eine große Gefahr im Straßenverkehr, da zahlreiche Nutzer sich damit regelwidrig fortbewegen.

Mit der Social-Media-Serie „E-Scooter-Fails“ hatte das PP Dortmund im Herbst 2025 bereits öffentlichkeitswirksam auf die massiven Gefahren der Verstöße hingewiesen.

Mit Abstand häufigster Verstoß war an den Schulen die Nutzung der falschen Verkehrsfläche: 14-mal waren E-Scooter-Fahrer dort unterwegs, wo sie nicht fahren dürfen – etwa auf dem Gehweg.

Das gefährdet vor allem Fußgänger. E-Scooter gehören auf den Radweg oder, wo dieser fehlt, auf die Fahrbahn.

Mehrfach standen zudem, ein Klassiker, zwei Personen auf einem Roller. Zugelassen ist der E-Scooter nur für eine Person. Wenn in dieser Konstellation ein Unfall passiert, kann das schwerste Verletzungen zur Folge haben.

Besonderes Augenmerk legten die Beamten auch auf das Mindestalter. Am Immanuel-Kant-Gymnasium und der Max-Born-Realschule zogen die Einsatzkräfte fünf E-Scooter ein, weil sie von Schülerinnen und Schülern unter 14 Jahren geführt wurden.

In sechs Fällen richteten sich Anzeigen darüber hinaus gegen diejenigen, die das Fahren unter dem Mindestalter angeordnet oder zugelassen hatten – also gegen Halter und Erziehungsberechtigte.

In sechs weiteren Fällen fertigten die Beamten Strafanzeigen wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Wer einen E-Scooter ohne gültiges Versicherungskennzeichen fährt, begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Am Reinoldus- und Schiller-Gymnasium trafen die Beamten im Rahmen der Kontrolle einen 12-jährigen Dortmunder an, der sein E-Bike über einen Handgashebel antrieb. Eine solche Vorrichtung ist in diesem Zusammenhang nicht vorschriftsmäßig.

Eine Betriebserlaubnis konnte nicht vorgelegt werden, und welche Höchstgeschwindigkeit das Rad bauartbedingt erreicht, ist offen. Die Beamten stellten das Fahrzeug zur Erstellung eines Gutachtens sicher. Da der Fahrer noch minderjährig ist, richtet sich die Strafanzeige – Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz – gegen die Erziehungsberechtigten.

Auch die „Elterntaxis“ gehörten zum Einsatz. Vor den Schulen ahndeten die Beamten mehrere Parkverstöße sowie Gurtverstöße. In einem Fall war ein Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert.

Gerade im unmittelbaren Schulumfeld entstehen durch haltende und wendende Fahrzeuge unübersichtliche Situationen. Wer sein Kind bringt, sollte mit etwas Abstand zur Schule halten und auf die richtige Sicherung im Fahrzeug achten – das schützt das eigene Kind und alle anderen.

Im zweiten Kontrollabschnitt zum Thema E-Scooter im gesamten Stadtgebiet – diesmal nicht mehr mit dem Schwerpunkt auf Schulen – bestätigte sich das Bild: Erneut war die Nutzung der falschen Verkehrsfläche der häufigste Verstoß (36 Fälle), hinzu kam mehrfach das unzulässige Befahren der Fußgängerzone.

In der Markgrafenstraße fiel den Einsatzkräften ein 31-jähriger E-Scooter-Fahrer aus Soest auf, der die Straße entgegen der Fahrtrichtung befuhr. Beim anschließenden Abbiegen auf die Hohe Straße wollte er den Fahrstreifen wechseln und übersah dabei einen neben ihm fahrenden Pkw – nur durch starkes Abbremsen ließ sich ein Zusammenstoß verhindern.

Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Sie beschlagnahmten seinen Führerschein und leiteten weitere Maßnahmen ein. Für E-Scooter gelten dieselben Promille- und Drogengrenzen wie für Autos – und wer berauscht fährt, ist seinen Führerschein in aller Regel los.

Die Polizei Dortmund wird auch künftig vor Schulen und im Stadtgebiet kontrollieren und ihre Präventionsarbeit rund um E-Scooter fortsetzen. Denn die meisten der festgestellten Verstöße haben eines gemeinsam: Sie wären allesamt vermeidbar gewesen.“

Zitat Polizeimitteilung Ende

1 KOMMENTAR

  1. Die Kennzeichen sind zu klein, oft gesehen, dass nicht vorhanden; Fahrer wohl zu jung, das ist auch oft anzumehmen.

    Kennzeichen sollten aus Blech und größer sein- die Klebeteile sind doch leicht fälschbar
    Dürfen die eigentlich wie Fahrräder in entgegengestezter Richtung zur Einbahnstraße fahren und gilt auch (bei entsprechendem Verkehrszeichen) ,Radwege in Gegenrichtung zu nutzen?
    Beim Überholen klingeln die wie viele Radfahrer auch nicht ( so habe ich es vor 58 Jahren mit 10 Jahren) zumindest noch gelernt (Fahrradführerschein hiess das) Land Bremen nicht SBZ
    Bei den schmalen Radwegen ist das mitunter mehr als nur nervig, wenn die Scooter oder Möchtegern-E-Bike-Rennfahrer an einem vorbeizischen

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