Aus der Trauer von Menschen niederträchtig und ohne jede Skrupel Profit schlagen. Die Polizei Dortmund weist auf eine besonders perfide Betrugsmasche am Telefon hin. Sie betrifft vorwiegend ältere Menschen, welche sich nach dem schmerzlichen Verlust eines Angehörigen in der Trauerphase befinden.
Durch die Veröffentlichung von Vornamen, Familiennamen und Verwandtschaftsverhältnissen in Traueranzeigen gelangen auch Betrüger an die sensiblen Daten.
Die Täter nutzen diese Daten in Verbindung mit Einträgen in Telefonbüchern sowie aus dem Internet für sogenannte „Schockanrufe“ bei den Hinterbliebenen.
Mit der Legende einer angeblichen Tochter oder Enkelin sowie falscher Polizeibeamter oder Staatsanwälte melden sich die Täter bei den Hinterbliebenen, sprechen diese am Telefon mit den Namen aus der Traueranzeige an und täuschen einen Notfall vor.
Ziel dieser Anrufe ist es, die bereits psychisch belasteten Senioren zur Übergabe oder Überweisung einer hohen Kaution zur Abwendung einer Haft zu bewegen. Die persönliche Ansprache und Kenntnisse über die Verwandtschaftsverhältnisse aus der Traueranzeige ermöglichen es den Tätern das Vertrauen beim Opfer zu erlangen.
Die Polizei warnt eindringlich vor dieser Masche und rät:
– Sensibilisieren Sie die Angehörigen für dieses Thema und empfehlen Sie nach Möglichkeit keine persönlichen Familiendaten in der Zeitung zu veröffentlichen – Verweisen Sie bitte auf die Möglichkeit, die genauen Informationen zur Bestattung, wie Datum und Uhrzeit, über das Bestattungsunternehmen zu erhalten. Es hat schon Fälle gegeben, in denen die Täter die Abwesenheit für einen Einbruch genutzt haben. – Seien Sie misstrauisch bei Anrufen, in denen hohe Geldforderungen gestellt werden, insbesondere, wenn die Anrufer Druck ausüben oder eine emotionale Notlage ausnutzen. – Beenden Sie das Telefonat, indem Sie den Hörer auflegen oder die entsprechende Taste am Telefon drücken. Informieren Sie anschließend sofort die Polizei unter der Nummer 110. – Versuchen Sie, die betreffende Person selbst zu erreichen, um die Angaben zu überprüfen. Geben Sie unbekannten Personen keine Auskünfte über Ihre Vermögensverhältnisse oder andere sensible Daten. – Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen, angebliche Mitarbeiter von Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten oder Geldinstituten. – Vermeiden Sie es, in der Traueranzeige Ihre eigene Anschrift oder die des Verstorbenen anzugeben. Nennen Sie stattdessen die Kontaktdaten des Bestattungshauses. So finden eventuelle Kondolenzbriefe trotzdem den Weg zu den Angehörigen und Sie vermeiden ungebetene Gäste in den eigenen vier Wänden.




































