Vor einem Jahr aus schlechter Haltung gesichert – Kreistierheim sucht Zuhause für zwei Langzeitbewohner

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Jakob (links) und seine Schwester Mary suchen rasseerfahrene Hundeliebhaber. (Foto Tierheim Kreis Unna)

Das Tierheim Kreis Unna möchte zwei Hunde vermitteln, die bereits seit über einem Jahr auf ein neues Zuhause warten.

Die beiden Dogo‑Argentino‑Geschwister Mary und Jakob, beide 2023 geboren, kamen am im Januar 2025 aus schlechter Haltung in die Obhut des Tierheims, berichtet der Kreis. „Ihre ehemaligen Besitzer konnten die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, so dass die Hunde nur wenig kennenlernen konnten, bevor sie übernommen wurden.“

Mary, eine junge Dogo‑Argentino‑Hündin, zeigt sich im Tierheim „unsicher, gleichzeitig aber sehr menschenbezogen und voller Energie“, berichtet das Tierheimteam.

„In Situationen, die sie überfordern, reagiert sie mit Übersprungshandlungen.

Sie sucht intensiv Nähe, Aufmerksamkeit und Zuneigung und braucht Menschen, die ihr Sicherheit geben und sie klar, aber liebevoll führen. Mit Artgenossen ist sie je nach Sympathie verträglich, wirkt dabei jedoch oft unsicher und körperlich aufdringlich.

Jakob, Marys astrierter Bruder, zeigt sich „selbstbewusst und aufgeschlossen, ist neben seiner stürmischen Art jedoch auch sensibel“, so die Beschreibung des Rüden. „Er benötigt viel Bewegung, mentale Auslastung sowie klare Strukturen und Grenzen, um seine Energie positiv zu kanalisieren.

Auch er neigt in stressigen Situationen zu Übersprungshandlungen. Mit Artgenossen ist Jakob bedingt nach Sympathie verträglich. Aufgrund einer Futtermittelallergie benötigt er Spezialfutter, über das das Tierheimpersonal gerne informiert.“

Für beide Hunde werden hunderasseerfahrene Menschen mit der erforderlichen Sachkunde gemäß § 6 Landeshundegesetz NRW gesucht. 

§ 6 des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW) regelt den Sachkundenachweis für Halter von sog. gefährlichen Hunden sowie Hunden bestimmter Rassen wie den Dogo Argentino. Er bescheinigt die Kenntnisse und Fähigkeiten, einen Hund sicher zu führen. Der Nachweis ist erforderlich für die Haltung von „gefährlichen Hunden“ (§3) und „bestimmten Rassen“ (§10) und wird durch Prüfungen bei anerkannten Stellen erbracht. 

Das Tierheim betont, dass gerade Langzeitbewohner wie Mary und Jakob häufig übersehen werden, obwohl sie sich im Alltag als besonders treue und dankbare Begleiter entwickeln. „Beide Hunde haben durch die intensive Betreuung im Tierheim bereits Fortschritte gemacht und zeigen großes Potenzial, sich in einem passenden Umfeld weiter positiv zu entwickeln.

Auf der Website des Tierheims finden Interessierte weitere Informationen und Eindrücke zu beiden Hunden. 

Interessierte können Mary und Jakob nach vorheriger Terminvereinbarung im Tierheim kennenlernen. Die Geschwister werden getrennt voneinander vermittelt. Das Team berät ausführlich zu den Bedürfnissen der beiden Hunde und unterstützt bei allen Fragen rund um Haltung, Eingewöhnung und Vermittlung.

Informationen zu den Hunden und Kontaktmöglichkeiten zum Tierheim gibt es unter https://www.kreis-unna.de/tierheim. PK | PKU

Quelle Kreis Unna

 Dogo Argentinos gelten in NRW laut Landeshundegesetz (§ 10 LHundG NRW) als „Hunde bestimmter Rassen“ und werden als potenziell gefährlich eingestuft. Sie unterliegen strengen Haltungsauflagen, wozu eine Erlaubnis des Ordnungsamtes, ein Sachkundenachweis, eine spezielle Haftpflichtversicherung und häufig Maulkorb- und Leinenpflicht gehören. 

Wichtige Regelungen für Dogo Argentino in NRW:

  • Einstufung: Dogo Argentino zählt zu den Rassen, von denen laut Gesetz eine gesteigerte Aggressivität ausgehen kann.
  • Haltungserlaubnis: Vor der Anschaffung muss eine Erlaubnis beim örtlichen Ordnungsamt beantragt werden.
  • Voraussetzungen: Halter müssen persönliche Zuverlässigkeit, Sachkunde nachweisen und eine spezielle Haftpflichtversicherung (Mindestsummen gelten) abschließen.
  • Leinen- und Maulkorbpflicht: In der Regel besteht in der Öffentlichkeit Maulkorb- und Leinenpflicht, sofern kein bestandener Wesenstest eine Ausnahme ermöglicht.
  • Kreuzungen: Auch Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden fallen unter diese Regelung. 

Dogo Argentinos sind als Wach- und Schutzhunde bekannt, die eine konsequente Erziehung und erfahrene Hände benötigen.

Quelle Land NRW

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