Jedes 3. I-Männchen kann nicht genug Deutsch: NRW plant ABC-Klassen ein Jahr vor Einschulung – Handwerk begrüßt das

0
138
Symbolbild Schreiben lernen - Quelle Pixabay

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW hat angekündigt, ab dem Schuljahr 2028/29 sogenannte „ABC-Klassen“ einführen zu wollen.

In diesen Klassen sollen Kinder im Jahr vor ihrer Einschulung Sprachkompetenzen erwerben und gezielt gefördert werden.
Die Landesregierung hat die Pläne am heutigen Dienstag, 13. 1., in Düsseldorf vorgestellt.

Berthold Schröder, Präsident der Handwerkskammer (HWK) Dortmund, zu der auch der Kreis Unna gehört:

„Die Basis für eine erfolgreiche Schulkarriere sind ausreichende Sprachkompetenzen. Denn wer von Beginn an dem Unterricht nicht richtig folgen kann, wird es später schwer haben, diesen Rückstand aufzuholen.

Wir erleben es im Handwerk viel zu oft, dass Jugendliche nicht die nötige Ausbildungsreife mitbringen, weil grundlegende Kenntnisse fehlen, die eigentlich während der Schulzeit erworben werden sollten.

Eine frühzeitige Sprachförderung könnte die Bildungschancen dieser Jugendlichen verbessern.

Daher begrüßen wir den Vorstoß des Landes NRW, allen Kindern die gleichen Chancen beim Start in die Schule zu ermöglichen. Auch mit Blick auf die Kinder von zugezogenen Fachkräften aus dem Ausland ist das Angebot ein wertvoller Baustein. Wir werden die weitere Entwicklung dieses Vorhabens aufmerksam verfolgen.“


ABC-Klassen sind verpflichtende schulische Vorkurse im Schuljahr vor der Einschulung, in denen Kinder gezielt auf die sprachlichen Anforderungen des Unterrichts vorbereitet werden.

Ministerpräsident Wüst und Schulministerin Feller. Foto: Land NRW

Die Planungen zur Einführung der ABC-Klassen sehen folgende Neuerungen vor:

  • Künftig durchlaufen alle Kinder bei der Schulanmeldung an öffentlichen Schulen sowie an Ersatzschulen in privater Trägerschaft eine landesweit einheitliche Sprachstandsfeststellung.
  • Um auf dieser Grundlage ausreichend Zeit für eine gezielte Förderung bis zur Einschulung zu gewinnen, ist vorgesehen, die Schulanmeldung vom Herbst auf das Frühjahr des Jahres vor der Einschulung vorzuziehen. Dazu wird die Ausbildungsordnung für die Grundschule geändert. Im Jahr 2028 wird die Anmeldung zur Grundschule erstmals im Frühjahr stattfinden.
  • Verfügen die Kinder nicht über die notwendigen deutschen Sprachkenntnisse, um aktiv am Unterricht teilzunehmen, besuchen sie im Schuljahr vor der Einschulung in der Regel zweimal pro Woche für jeweils zwei Stunden verpflichtend eine ABC-Klasse. In diesen ABC-Klassen zur gezielten Sprachförderung sollen die Kinder vor allem in ihren sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten gefördert werden, damit sie ab dem Schulbeginn erfolgreich am Unterricht teilnehmen können.
  • Die ABC-Klassen liegen in schulischer Verantwortung und werden in den Räumlichkeiten einer öffentlichen Schule, einer Kindertageseinrichtung oder an einem anderen Ort durchgeführt, den ein Träger zur Verfügung stellen kann.
  • Die ABC-Klassen werden grundsätzlich von Grundschullehrkräften sowie von sozialpädagogischen Fachkräften aus der Schuleingangsphase durchgeführt. Sie ergänzen gezielt den ganzheitlichen Erziehungs- und Bildungsansatz der Kindertageseinrichtungen.
  • Die Schulaufsicht weist die Kinder nach Anhörung des Schulträgers einer ABC-Klasse zu. Damit wird gewährleistet, dass alle Kinder ein bedarfsgerechtes Angebot erhalten.
  • Die Eltern sind für die regelmäßige Teilnahme ihrer Kinder verantwortlich. Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, werden durch den Schulträger zwischen der Kindertageseinrichtung und dem Ort der ABC-Klasse befördert. Für Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, werden vom Schulträger die Fahrkosten für die wirtschaftlichste Beförderung erstattet. Einzelheiten werden in einer entsprechenden Verordnung geregelt.
  • Die Teilnahmeverpflichtung gilt für Kinder, die ab dem 1. August 2029 schulpflichtig werden. Die ersten verpflichtenden ABC-Klassen beginnen entsprechend im Schuljahr 2028/29.
  • Darüber hinaus wird mit einer Änderung im Schulgesetz die Möglichkeit geschaffen, Kindern bei Bedarf mit der zusätzlichen Förderung „ABC Plus“ mehr Zeit zu geben, um das Lernen zu lernen. Schulleiterinnen und Schulleiter können künftig bereits vor Beginn des ersten Schuljahres entscheiden, ob ein Kind die Schuleingangsphase in drei statt in zwei Jahren durchläuft und so von Anfang an eine intensivere, individualisierte Förderung im Rahmen von ABC Plus erhält. Zeigt sich im Verlauf der Schuleingangsphase, dass die Lernziele früher als erwartet erreicht werden, kann diese Entscheidung an den tatsächlichen Lernfortschritt des Kindes angepasst werden.

Schulministerin Dorothee Feller:

„Die Ergebnisse der jüngsten Schuleingangsuntersuchungen zeigen, dass etwa ein Drittel der Kinder nicht über hinreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt, um später aktiv am Unterricht teilzunehmen.

Bei meinen Schulbesuchen wird mir dies immer wieder bestätigt. Zu viele Kinder bringen nicht alles mit, was für einen erfolgreichen Start in der Schule erforderlich ist, und benötigen deshalb vorab eine gezielte Vorbereitung auf den Schulstart. Mit den neuen ABC-Klassen sollen alle Kinder beim Schulstart faire Chancen auf einen erfolgreichen Bildungsweg bekommen.“ 

Mit der Einführung der ABC-Klassen entstehen den kommunalen Schulträgern voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2028 zusätzliche Kosten. Diese betreffen insbesondere die Beförderung der Kinder, den zu erwartenden zusätzlichen Raumbedarf, die etwaige Ausstattung mit digitalen Endgeräten sowie die Bereitstellung notwendiger Lernmittel.

Das Land wird den erforderlichen finanziellen Ausgleich in einem Belastungsausgleichsgesetz regeln. Das Verfahren wird rechtzeitig in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden vorbereitet und durchgeführt. Ministerin Feller:

„Die Landesregierung sieht, dass die Einführung von ABC-Klassen eine neue Herausforderung für alle Beteiligten darstellt. Das Vorhaben ist jede Mühe wert. Es ist unser gemeinsames Ziel, alle Kinder bestmöglich auf den Schulstart vorzubereiten. Wir stehen zu unseren Verpflichtungen und werden die Mehrkosten, die den Schulträgern entstehen, ausgleichen.“

Das Schulministerium wird einen Grundlagenerlass sowie Materialien für die inhaltliche Ausgestaltung der ABC-Klassen und für die zusätzliche individuelle Förderung in der Schuleingangsphase erarbeiten und den Schulen frühzeitig zur Verfügung stellen. Zudem wird das Ministerium erprobte digitale Tools zur Sprachförderung bereitstellen. Auch das digitale Screening zur Sprachstandserhebung im Rahmen der Schulanmeldung soll allen Grundschulen landesweit zur Verfügung gestellt werden.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung geht nun in die Verbändebeteiligung. Bis Mitte Februar haben die Verbände Zeit für ihre Rückmeldungen. Die Landesregierung wird die Stellungnahmen der Verbände auswerten und im Anschluss den Gesetzentwurf in den Landtag einbringen.

Quellen: HWK Dortmund / Land NRW

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here