Müssen Bürger den Rettungsdienst künftig selbst zahlen? Kreis und Städte „tun alles, um das zu verhindern“

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Rettungswagen. (Archivbild / Nolte)

Bisher sind die Krankenkassen nicht kompromissbereit, bedauert die Kreisverwaltung Unna.

In NRW haben gesetzliche Krankenkassen angekündigt, die Rettungsdienstgebühren nicht mehr vollständig zu zahlen und stattdessen geringere pauschale Beträge zu übernehmen. Wir berichteten darüber.

„Ein erstes Krisengespräch mit den Krankenkassen Anfang Dezember brachte keine Lösung“, informierte am Tag vor Heiligabend die Kreisverwaltung Unna. „Der Kreis Unna und die betroffenen Städte arbeiten dennoch weiter an einer Lösung, dass am Ende nicht Bürgerinnen und Bürger die Leidtragenden sind.“

Betroffen sind Kamen, Lünen, Schwerte, Unna und Werne sowie die Kreisverwaltung Unna als der Träger der Rettungsdienste für alle Städte und Gemeinden im Kreis Unna. Landrat Mario Löhr hat am 17. Dezember mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern auf einer Konferenz das weitere Vorgehen abgesprochen. Er betont:

„Die von den Krankenkassen bezogene Position ist geeignet, das gesamte System der Notfallversorgung ins Wanken zu bringen.

Es geht um die medizinische Daseinsvorsorge im gesamten Kreis Unna und darüber hinaus. Dass sich die Krankenkassen nach dem Krisengespräch in keiner Weise kompromissbereit zeigen, auch nicht auf das Ergebnis einer Bundesratsinitiative zu warten, die sich mit den Grundlagen der Abrechnung beschäftigt, ist absolut unverständlich und nicht zu vermitteln.“

Aufgeben wollen Bürgermeister und Landrat aber noch nicht: „Wir müssen weiter im Gespräch bleiben und nach Lösungen suchen.“

Ziel ist weiterhin, direkt mit den Krankenkassen abrechnen zu können, so dass die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Unna absehbar keine Gebührenbescheide für Einsätze des Rettungsdienstes in ihrem Postkasten finden müssen.

„Wir setzen uns für die Bürgerinnen und Bürger ein. Sie dürfen am Ende nicht die Leidtragenden sein oder gar in die Verlegenheit kommen, bei der berechtigten Wahl der 112 vorher überlegen zu müssen, ob sie auf den Kosten sitzen bleibt“, so Landrat Mario Löhr.

Hintergrund:

Seit Jahrzehnten haben der Kreis Unna und fünf Städte und Gemeinden als Träger des Rettungsdienstes ihre Leistungen auf Grundlage einer mit den Krankenkassen vereinbarten Gebührensatzung direkt mit ihnen abgerechnet. Bundesweit hatten die Kassen vor Monaten angekündigt, diesen Weg verlassen zu wollen.

Der Kreis kritisiert:

„Ohne ihre Kalkulationshintergründe zu erläutern, lautete ihre Botschaft: Ab September werden nur noch so genannte Festbeträge erstattet. Diese sind deutlich geringer als die Werte, die in rechtlich und betriebswirtschaftlich korrekter Höhe in der Gebührensatzung ausgewiesen sind. Zudem schließen die Krankenkassen aus, Kosten für so genannte „Leerfahrten“ oder „Fehlfahrten“ zu übernehmen.

Mit diesen Begriffen bezeichnen die Krankenkassen Einsätze, an deren Ende der Patient nicht in ein Krankenhaus transportiert werden muss. Hierbei wird außen vor gelassen, warum kein Transport erfolgte, beispielsweise, weil eine Behandlung direkt vor Ort stattfinden konnte.


Die Idee ist, dass die Satzungen so angepasst werden, dass die Krankenkassen einer direkten Abrechnung zustimmen. „Das ist ein ungeheurer bürokratischer Aufwand für die Verwaltung und auch nicht absehbar, ob das so gelingt. Auch die Kommunalpolitiker müssen da am Ende zustimmen“, skizziert der Landrat das weitere Vorgehen. Die Planungen dafür laufen jetzt an – in den Städten und Gemeinden und dem Kreis Unna.

Wann mit Entscheidungen durch die jeweiligen Räte zu rechnen ist, ist dabei unterschiedlich – für den Kreis Unna ist die nächste politische Beratung erst Ende Januar 2026 terminiert.

„Bis zur politischen Entscheidung im neuen Jahr – und das ist die gute Nachricht – werden keine Gebührenbescheide an die Bürger verschickt“,

so die abgestimmte Botschaft aus der Bürgermeisterkonferenz. PK | PKU

Quelle Kreisverwaltung Unna

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