Wohnungsloser Dealer mit offenem Haftbefehl und unerlaubtem Aufenthalt darf wieder gehen: „Melden Sie sich beim Ausländeramt“

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Der Dortmunder Hauptbahnhof. / Foto RB

Zwei offene Haftbefehle lagen gegen einen 28-jährigen Mann vor, den Bundespolizsten am Sonntag (19. November) im Dortmunder Hauptbahnhof einer Routinekontrolle unterzogen. Und es ploppte noch mehr auf.

Gegen 12:45 Uhr überprüften die Einsatzkräfte den Afghanen und unterzogen seine Daten einer Abfrage. Dabei kam heraus, dass der Nordafrikaner zur Festnahme ausgeschrieben war.

Das Amtsgericht Dortmund hatte gegen den 28-Jährigen einen Untersuchungshaftbefehl wegen Drogendelikten erlassen. Die Polizisten nahmen den wohnungslosen Afghanen fest und brachten ihn zur Wache, wo seine Identität mittels eines Fingerabdruckscans zweifelsfrei festgestellt wurde.

Dabei flog zugleich der unerlaubte Aufenthalt des 28-Jährigen auf.

Die Beamten hielten Rücksprache mit der Ausländerbehörde. Dann wollten sie den Mann zum Amtsgericht bringen – wegen des offenen Haftbefehls für die Untersuchungshaft.

Doch noch auf der Fahrt zum Gericht informierte sie der zuständige Richter darüber, dass der Haftbefehl unter Auflagen ausgesetzt werde.

Daher mussten die Polizisten den kriminellen jungen Mann wieder laufen lassen. Seine Auflage war eine schriftliche Aufforderung, sich zur Ausländerbehörde zu begeben.

Wann er dort ankam und ob überhaupt, lässt die Polizeimeldung offen, denn die Arbeit der Polizei war mit der Anweisung des Haftrichters getan.

Wenige Stunden später, gegen 19:00 Uhr, erwischten Bundespolizisten einen weiteren gesuchten Wohnungslosen. Dieser Mann, ein 46-jähriger Deutsch-Marokkaner, war im September zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden und hatte sich dem Zugriff der Justiz entzogen – bis jetzt.

Die Polizisten nahmen den Verurteilten fest und brachten ihn in eine Justizvollzugsanstalt.

Quelle Bundespolizei DO

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