„Sportmilliarde“ des Bundes soll Sanierungsstau bei Sportstätten auflösen – Kommunen zahlen bis zu 55 % selbst

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Symbolbild: Sportplatz, Fußballplatz, hier in Fröndenberg-Hohenheide. (Foto RB)

Der Bund will den Sanierungsstau bei kommunalen Sportstätten auflösen.

Ab dem 10. November können Kommunen Anträge für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ stellen. Das seien gute Nachrichten für die Städte und Gemeinden im Kreis, erklärt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Thews.

„Es besteht nun die Möglichkeit, bei uns vor Ort dringend nötige Sanierungen anzugehen.“

Mit der sogenannten Sportmilliarde stellt der Bund aus dem „Sondervermögen Infrastruktur“ (eine halbe Billion neuer Schulden) in dieser Legislaturperiode eine Milliarde Euro bereit, um die Modernisierung vor Ort zu unterstützen, von Hallenbädern über Freibäder und Sporthallen bis hin zu Sportplätzen.

Der Fokus liegt auf energetischer Sanierung, Neubauten werden nur in Ausnahmefällen gefördert. Den Städten und Gemeinden bleibt ein Eigenanteil bis zu 55 Prozent.

„Der Bund sendet mit diesem Programm ein wichtiges Signal“, findet Thews.

Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen und in Ausnahmefällen auch Neubauten. In Abstimmung mit der Kommune kann dabei auch die Sanierung vereinseigener Anlagen gefördert werden.

Die Bandbreite sei groß, wirbt Thews:

„Ob energetische Sanierung einer Turnhalle, Modernisierung eines Freibads oder Erneuerung von Sportplatzanlagen – das Programm deckt unterschiedlichste Bedarfe ab. Die Förderhöhe liegt zwischen 250.000 Euro und 8 Millionen Euro. „

Allerdings bleibt für die Kommunen ein Eigenanteil, der höher ausfallen kann als die Fördersumme.

„Der Bundesanteil beträgt 45 Prozent der förderfähigen Kosten, bei Kommunen im Nothaushalt 75 Prozent.“

Das ermögliche auch Kommunen in angespannten finanziellen Situationen, die erforderlichen Maßnahmen anzugehen, meint Thews.

„Intakte Sportstätten sind das Fundament für Bewegung und Begegnung. Sie halten gesund, stärken den Zusammenhalt und ermöglichen den Vereinen ihre wichtige Arbeit“, betont Thews.

Anträge können bis zum 15. Januar 2026 gestellt werden.

Zusätzlich zur Sportmilliarde des Bundes stehen den Ländern 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen (Sonderschulden) zur Verfügung. „NRW ist aufgefordert, diese Mittel ebenfalls konsequent für die Sportstätteninfrastruktur zu nutzen und eigene Programme aufzulegen“, fordert Thews.

Weitere Informationen zur Antragsstellung und zum Förderaufruf gibt es unter: www.bbsr.bund.de/SKS2025

Quelle M. Thews

Die Bundesregierung erklärt die Förderung wie folgt:

Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“

Projektaufruf

  • Veröffentlichungsdatum 16.10.2025
  • Abgabefrist 15.01.2026

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert.

Die für den Projektaufruf 2025/2026 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Interessenbekundungen können bis zum 15. Januar 2026 digital eingereicht werden.

Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren.

Das Bundesprogramm SKS zielt zugleich darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten und Gemeinden abzubauen.

Sport- und Freizeitangebote fördern das soziale Miteinander. Dafür müssen die entsprechenden Einrichtungen in den Kommunen zur Verfügung stehen und voll funktionsfähig sein.

Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze.

Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.

Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein. Einzelheiten können dem Projektaufruf entnommen werden.

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