Sharky sucht erfahrene Besitzer – er ist das Tier der Woche im Kreistierheim Unna.
Der ca. 2023 geborene Sharky kam wegen Überforderung der Halter ins Tierheim. Der junge Rüde kennt die Grundkommandos, setzt aber gerne seinen eigenen Willen durch, erklärt das Tierheim in seiner Vorstellung des Hundes.
Der Mischling zählt zu den im LHundG unter §3 zusammengefassten Hunderassen („gefährliche Hunde“), weshalb seine neuen Besitzer entsprechende Auflagen erfüllen müssen. Hierzu beraten die Tierheimmitarbeiter gern.
Erfahrung ist bei den neuen Haltern unbedingt erforderlich, so das Tierheim.
„Sharky ist stressanfällig und neigt in reizstarken Situationen zu Übersprunghandlungen. Daher wird ein Zuhause bei Menschen mit Hundeerfahrung gesucht, gern auch bereits mit diesem Hundetyp.
Außerdem mit dem nötigen Know-How, um Sharky zu einem tollen Begleiter zu machen. Seine neuen Besitzer sollten das richtige Maß an Ruhe- und Aktivitätsphasen kennen.“
Auch wird deutlich gemacht:
„Vor allem im häuslichen Umfeld übernimmt Sharky gerne die Kontrolle und testet seine Grenzen aus. Von möglichen Besitzern wird daher das Setzen von klaren Regeln und Grenzen erwartet, um Probleme im Zusammenleben mit Sharky zu vermeiden. Auch erfahrenen Halter wird dringend der Besuch einer geeigneten Hundeschule empfohlen, um mit Sharky weiter zu üben.
Kinder und andere Tiere sollten aufgrund seiner Stressanfälligkeit nicht im neuen Zuhause wohnen.
Sharky freut sich auf der anderen Seite sehr über den Kontakt zu seinen Menschen, betont das Tierheim: „Hat er sich einmal mit jemandem angefreundet, ist er ein lustiger und netter Kerl.“
Genetisch bedingt bringt der kastrierte Rüde einige körperliche Baustellen mit, die derzeit noch keine Behandlung erfordern, zu einem späteren Zeitpunkt jedoch medizinische Unterstützung nötig machen können. PK | PKU
Quelle Kreis Unna
§ 3 LHundG NRW (Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen) behandelt gefährliche Hunde, definiert diese als bestimmte Rassen wie Pitbull Terrier und deren Kreuzungen sowie Hunde, bei denen eine individuelle Gefährlichkeit nachgewiesen wurde. Für die Haltung solcher Hunde ist eine Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde erforderlich. Voraussetzungen sind das 18. Lebensjahr, Sachkunde und Zuverlässigkeit des Halters, eine sichere und verhaltensgerechte Unterbringung, eine spezielle Haftpflichtversicherung sowie eine Microchip-Kennzeichnung.