„Wähle Zukunft, wähle CDU“: Junge Union verschickt Wahlaufrufe an Unnaer Erstwähler – „Wie kommen die an die Adressen?“

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Diesen Wahlaufruf des CDU-Nachwuchses bekamen zwei Heranwachsende aus Unna heute mit der Post. Sie dürfen beide am 14. September erstmals den Rat und den Bürgermeister wählen. (Foto Privat)

Überraschende Post bekam am heutigen Samstagmorgen (15. August) eine Familie in Unna: An die beiden heranwachsenden Kinder, die beide zum ersten Mal an einer Kommunalwahl teilnehmen dürfen, hatte die Junge Union namentliche Wahlaufrufe verschickt.

Darin hieß es: „Deine erste Wahl – Deine Heimat, deine Entscheidung: Wähle Zukunft, wähle CDU“. Auch zur Wahl des amtierenden Bürgermeisters Dirk Wigant werden die Erstwähler von der CDU-Jugend aufgefordert: Er stehe für „Erfahrung, neue Ideen“ und werde Unna weiter voranbringen.

Bei der Kommunalwahl in NRW dürfen, wie bei der Europawahl, schon Jugendliche ab 16 Jahren wählen. Bei der Landtags- und Bundestagswahl beginnt das Wahlrecht erst mit Volljährigkeit.

„Wie kommt die junge Union an die Adressen von Jungwählern, also in diesem Fall unseren beiden Kindern? Ist das nicht Datenschutz? Wie kommen die an die Adressen?“, schrieb uns der Vater irritiert und verärgert an.

Auch Jungwähler im benachbarten Dortmund wundern sich, sie bekommen aktuell Post von der AfD. Auch hier kam die Frage auf: Woher hat die Partei die Adressen?

In der Stadt kam darüber eine Diskussion über den Datenschutz insbesonders von jungen Menschen auf, die in ihrer politischen Meinung oft noch nicht gefestigt sind und leicht beeinflusst werden können.

Rechtlich ist die Situation bundesweit klar: Parteien dürfen über die Meldebehörde die Namen inklusive Adresse von Wahlberechtigten abfragen, um ihnen ihre Werbung persönlich zuzusenden. Möglich macht das eine besondere Regelung im Bundesmeldegesetz, das 2015 in Kraft trat. Nach Paragraf 50 Absatz 1 dürfen Parteien von Meldebehörden in den sechs Monaten vor der Stimmabgabe Adressen von Wahlberechtigten für Wahlwerbung bestellen.

Die Auskünfte an die Parteien sind gebührenpflichtig. Sie wurden festgesetzt gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW.

Widerspruch gegen Übermittlung von Daten im Wahlkampf in Hamm

Alle Bürger können dagegen vorgehen, dass ihr Daten für persönliche Wahlwerbung an Parteien übermittelt werden. Dafür müssen sie eine so genannte Übermittlungssperre bei der Meldebehörde vermerken. Das geht schriftlich, wie auch online über das jeweilige städtische Serviceportal.

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