
In Unnas großer Nachbarstadt Dortmund liegt die AfD wenige Wochen vor der Kommunalwahl in mehrerer Hinsicht über Kreuz mit der Stadt. Der eine Streit dreht sich um Wahlplakte, der andere um einen Brandmauer-Aufruf des OB.
Dortmunds Oberbürgermeister Thomas Westphal (SPD) hat sich wegen Letzerem ein Disziplinarverfahren der Bezirksregierung Arnsberg eingehandelt. Der Grund ist ein „Brandmauerbeschluss“ gegen die AfD.
Deren OB-Kandidat und Fraktionschef Heiner Garbe, früherer Redakteur der Ruhr Nachrichten, attackiert Westphal in einem Video scharf und fordert in einer flankierenden Pressemitteilung den Verzicht des SPD-Oberbürgermeisters auf eine erneute Kandidatur.
„Gemeinsam mit seinen SPD-Genossen, den Grünen und Linken versucht Oberbürgermeister Westphal, die AfD im Stadtrat dauerhaft über einen Brandmauerbeschluss zu entrechten. Der Regierungspräsident als Aufsichtsbehörde forderte daraufhin, Westphal solle den gefassten Ratsbeschluss beanstanden, doch OB Westphal weigerte sich.
(Jetzt) ist es amtlich: Der Regierungspräsident Arnsberg ermittelt gegen den Oberbürgermeister im Rahmen eines Disziplinarverfahrens. Genug ist genug, Herr Westphal! Sie haben sich eines wohlorganisierten Komplotts gegen die Demokratie schuldig gemacht. Und nun wenden Sie sich weiter unbelehrbar gegen den Regierungspräsidenten und die Landesregierung, die Sie zurück auf einen demokratischen Kurs zwingen wollen.
Sie haben einen einmaligen Vorgang geschaffen, mit dem Sie unsere Stadt unmöglich gemacht haben. Ich fordere Sie auf, Herr Westphal, treten Sie als Oberbürgermeisterkandidat ihrer SPD zurück und machen Sie den Weg frei für einen OB, der hinter der freien Rede im Stadtrat steht, der eben nicht den Westfalenhallen vorschreibt, wer dort auftreten darf und der eben nicht die Opposition im Stadtrat entrechtet!“
Zugleich eskaliert ein Streit zwischen der AfD und der Stadt Dortmund wegen der Nutzung des Stadtwappens auf AfD-Wahlplakaten. Da die AfD der Aufforderung der Stadt, das Wappen von den Plakaten zu entfernen, nicht nachgekommen ist, gehe man nun den Weg über das Landgericht Dortmund, verkündete ein Sprecher der Stadtverwaltung.
Die AfD ihrerseits verkündete am Montag, sie werde die Unterlassungserklärung der Stadt Dortmund in der Streitfrage der Nutzung des Stadtwappens nicht unterschreiben.
„Wir sehen gute Chancen, den Streit zu gewinnen, insbesondere da das Stadtwappen in der Vergangenheit auch von anderen Parteien im Wahlkampf genutzt wurde.“
Die Kommunalwahlplakate der AfD für die Wahl am 14. September zeigen nach Feststellung der Stadt das mehr als 1000 Jahre alte Dortmunder Wappen in leicht abgewandelter Form. Das sei rechtswidrig.
„Aus Neutralitätsgründen“ werde keiner Partei die Nutzung des Stadtwappens zu Wahlkampfzwecken genehmigt.
Bereits vorhandene Plakate mit dem Zeichen sollten vernichtet oder das Zeichen „dauerhaft und vollständig unkenntlich“ gemacht werden.Die AfD wies die Forderung mit dem Argument zurück, die Stadt habe anderen Parteien die Nutzung eines abgewandelten Wappens in der Vergangenheit erlaubt, etwa der CDU und den Freien Wählern im Kommunalwahlkampf 2014. Die AfD habe zudem das Stadtwappen schon seit Jahren auf Veröffentlichungen genutzt – bisher ohne Beanstandung.
Zuvor hatte sich Borussia Dortmund erfolgreich gegen einen Wahlwerbe-Aufkleber der örtlichen AfD gewehrt. Die Partei fügte sich einer Unterlassungserklärung.
Auf dem Sticker hieß es: „Beim Fußball schwarz-gelb – am Sonntag blau.“
Der BVB argumentierte in einer Unterlassungsaufforderung, dass man die „Vereinnahmung“ der Vereinsfarben durch die AfD nicht hinnehmen müsse. Die Partei fügte sich einer Unterlassungserklärung.
Quellen: AFD Dortmund, Stadt Dortmund, ZEIT.online, WDR