+++ „Zerstörung unserer Wahlplakate in Unna“ ++++, kritisiert die CDU und hat inzwischen eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro ausgesetzt. Denn bei Vandalismus, der flächendeckend vorgenommen wurde, blieb es nicht.
Bereits seit Anfang August prangt über zahlreichen der großen CDU-Werbebanner, die meist an Ortsaus- und Eingängen und auf Feldern stehen, der in riesigen Lettern gesprühte Schriftzug „NIE WIEDER“, immer in grellem Pink und schon von weitem ins Auge stechend.
Unsere Redaktion berichtete bereits in einem Facebookposts über diese offensichtlich gezielten Attacken auf die CDU, denn alle anderen Wahlplakte an den betroffenen Straßenzügen und in den jeweiligen Ortsteilen blieben unbehelligt.



„Das ist nicht nur Sachbeschädigung“, betont die CDU. „Es ist ein Angriff auf Demokratinnen und Demokraten, den wir scharf verurteilen. Eine Strafanzeige wird gestellt.
Wir lassen uns nicht einschüchtern. In unserer CDU engagieren sich aufrichtige Demokraten, die sich Tag für Tag für unsere Stadt und unseren Kreis einsetzen. Wer in einer Demokratie mit Gewalt gegen politische Mitbewerber vorgeht, zeigt sein wahres Gesicht.
Zur Parole „nie wieder“ bemerkt die CDU:
„Ja, nie wieder. Nie wieder Hass. Nie wieder Demokratieverachtung. Nie wieder Extremismus. Die demokratische Mitte wird sich von solchen Taten nicht beeindrucken lassen.“
In der Nacht zu Dienstag (5. August) wurden nicht nur weitere Wahlplakate abgerissen – es kam zu einer persönlichen Bedrohung, teilt die CDU auf ihrer Facebookseite mit.
„Demokratie lebt vom Streit der Ideen – aber nicht von Einschüchterung und Drohungen. Wer politische Gegner bedroht, verlässt den Boden des Rechtsstaats. Wir stehen fest an der Seite unseres Kandidaten. Jetzt erst recht.“

Die Unnaer CDU geht jetzt in die Offensive.
„Für Hinweise, die zur Ergreifung und Verurteilung der Täter führen, loben wir 1000 Euro aus!“*
*Der Hinweisgeber erhält eine Belohnung in Höhe von 1000 €, sofern die durch seinen Hinweis identifizierte Person wegen der Sachbeschädigung rechtskräftig verurteilt wird. In Ausnahmefällen kann die Belohnung vor Rechtskraft des Urteils ausgezahlt werden (z. B. Einstellung des Verfahrens nach §§ 153, 153a StPO). Über die Zuerkennung und die Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und für an der Straftat nicht beteiligte Personen bestimmt.
Sachdienliche Hinweise an: vandalismus@cdu-unna.de