Fünf Tage Waffenverbot an Hauptbahnhöfen Dortmund und Gelsenkirchen – Ausgenommen U- und Stadtbahnen

0
153
Der Dortmunder Hauptbahnhof. / Foto RB

Die Bundespolizei wird vom 23. bis 27. Juli 2025 an den Hauptbahnhöfen Dortmund und Gelsenkirchen ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände erlassen. Zuwiderhandlungen können mit einem Platzverweis, einem Bahnhofsverbot bzw. Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden.

Der Grund, so ein Polizeisprecher:

„In den letzten Monaten verzeichnete die Bundespolizei keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen an den Hauptbahnhöfen Dortmund und Gelsenkirchen.

Die Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Einhandmesser, Küchenmesser usw.), Schreckschusswaffen sowie andere gefährliche Gegenstände wie Schlagringe und Teleskopschlagstöcke sicher.

Gerade verbotene Gegenstände und Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen.“

Exemplarische Pressemitteilungen der Bundespolizei unterstreichen die Wichtigkeit der angekündigten Verbotszone.

. BPOL NRW: Bundespolizei findet Teleskopschlagstock https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6064548 . BPOL NRW: Bundespolizei findet Schreckschusswaffe https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6059069 . BPOL NRW: Schlagstock und Messer aufgefunden – Bundespolizei verhaftet Gesuchten https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6055689 . BPOL NRW: Bundespolizei findet Schlagring bei einem Minderjährigen https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6053631 . BPOL NRW: Bundespolizei findet Messer bei einem 13-Jährigen https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6051348

Die Hauptbahnhöfe Dortmund und Gelsenkirchen zählen zu den wichtigsten Verkehrsknotenpunkten im Ruhrgebiet und werden täglich von zahlreichen Reisenden genutzt, so der Polizeisprecher weiter. „Gerade unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln kommt es dort immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen, Messern und Waffen ausgetragen werden.“

Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen wird die Bundespolizei im Zeitraum des angekündigten Mitführverbots konsequent reagieren und die Nutzer der genannten Bahnhöfe verstärkt kontrollieren.

Das Mitführverbot für Reizstoff- und Abwehrsprays, Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art gilt vom 23. Juli, 00:00 Uhr, bis zum 27. Juli 2025, 24:00 Uhr.

Der Geltungsbereich umfasst die Gebäudekomplexe der Hauptbahnhöfe Dortmund und Gelsenkirchen inklusive der Gleisanlagen. Ausgenommen sind die Bereiche der U-Bahn/Stadtbahn. (Diese befinden sich nicht im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei.)

Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten.

Bei Verstößen gegen das Verbot können ein Platzverweis, ein Bahnhofs- oder Beförderungsverbot sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro verhängt werden.

Quelle: Bundespolizei Dortmund

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here