Eine eigentlich angedachte Verkehrskontrolle in Dortmund endete in der Nacht zu Freitag, 4. Juli, in einer Verfolgungsfahrt und mit zahlreichen Anzeigen. Die vier Fahrzeuginsassen sind für die Polizei keine Unbekannten. Einer hatte bereits ein Messertrageverbot, das interessierte ihn offenbar gänzlich nicht..
Die Polizisten waren um 1:45 Uhr auf dem Königswall unterwegs, als ihnen ein Citroen auffiel, welcher den Beamten von einem Diebstahl vom 1. Juli 2025 bekannt war. Da an dem Auto nur vorne ein Kennzeichen angebracht war, entschlossen sich die Einsatzkräfte zu einer Kontrolle. Der Citroen-Fahrer, der zunächst ordnungsgemäß an der roten Ampel hielt, schien kein Interesse an der Polizei zu haben und fuhr trotz roter Ampel los. Da nun zusätzlich der Rotlichtverstoß hinzukam, gaben die Beamten dem Fahrer Anhaltesignale.
Der Fahrer, ein 21-jähriger Dortmunder, gab Gas und fuhr davon.
Während der Flucht vor der Polizei raste der Fahrer mehrmals über rote Ampeln. Seine Flucht führte über den Wall in die östliche Innenstadt, in massiven Schlangenlinien und Beinahe-Crashs mit geparkten Fahrzeugen. Weiter führte die rasende Fahrt in die Straßen Im Defdahl und Voßkuhle und schließlich auf den Westfalendamm.
Weitere Polizeikräfte kamen zur Unterstützung hinzu.
In der Märkischen Straße ignorierte der Flüchtende erneut eine rote Ampel und kollidierte beinahe mit einem Streifenwagen. In der Hainallee bog er ohne zu blinken in die Landgrafenstraße ab, wobei es dann zum Zusammenprall mit einem Streifenwagen kam. Drei der vier Insassen flüchteten zu Fuß, konnten aber durch die Einsatzkräfte eingeholt und festgenommen werden.
Der 21-Jährige griff während seiner Flucht an seinen Hosenbund, weshalb der nacheilende Polizist ankündigte, das Distanzelektroimpulsgerät (DEIG) einzusetzen. Sodann blieb der Dortmunder mit dem Rücken zum Beamten stehen und griff erneut an seinen Hosenbund, weshalb der Polizist den Taser einsetzte und den Mann festnehmen konnte.
Bei einer Durchsuchung fanden die Polizisten ein Messer. Für den 21-Jährigen besteht bereits ein Messertrageverbot. Offenbar interessierte ihn das nicht.
Eine Rettungswagenbesatzung untersuchte den Mann im Anschluss, er blieb durch das DEIG aber unverletzt.
Die vier Männer wurden zur Polizeiwache gebracht. Der Fahrer besitzt keine gültige Fahrerlaubnis, der Citroen gehörte auch nicht ihm, sodass der eigentliche Fahrzeughalter, ein 20-jähriger Dortmunder, eine entsprechende Anzeige erhält. Zudem ergaben sich Hinweise, dass der Fahrer alkoholisiert war und möglicherweise Betäubungsmittel konsumiert hatte. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Die Mobiltelefone des Fahrers und seiner Begleiter (19, 19 und 27, alle aus Dortmund) wurden beschlagnahmt. Ebenso der Citroen.
Der 27-Jährige kam, durch den Crash leicht verletzt, ins Krankenhaus. Das bei ihm zuvor aufgefundene Betäubungsmittel stellten die Einsatzkräfte sicher. Er erhält eine entsprechende Anzeige. Die Polizisten blieben unverletzt.
Das Quartett ist der Polizei bereits hinlänglich bekannt. Der Fahrer erhält ein Potpourri an Anzeigen, fünf u.a. wegen Straßenverkehrsgefährdung (§315 c und d), sowie ein Zwangsgeld, weil er gegen das Messertrageverbot verstoßen hat und noch eine weitere Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Die besonderen Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft lagen nicht vor, weshalb die vier Männer nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen wurden.
Für den Verstoß gegen das Messertrageverbot, das vor etwa einem Jahr für eine bestimmte Klientel in Dortmund und Lünen eingeführt wurde, sind 250 Euro Zwangsgeld vorgesehen, im Wiederholungsfall 500. Bisher hat es seine Wirkung nur bedingt entfalten können, wie sich bei einer ersten Bilanz herausstellte.
Quelle Polizei DO