Bei einem gemeinsamen Schwerpunkteinsatz haben Dortmunds Polizei und Ordnungsdienst am Freitagabend (25. April 2025) bis kurz vor Mitternacht im Stadtteil Hörde ihren Fokus auf Personen- und Gewerbekontrollen und Jugendschutzvorschriften gelegt.
Ein 20-jähriger war den Beamten schon aus vorangegangenen Einsätzen persönlich bekannt. Vor allem, da gegen ihn jüngst ein Messertrageverbot verhängt worden war.
Bei seiner Durchsuchung wurde dann prompt ein Messer gefunden, das sichergestellt wurde und wofür er nun 250 Euro Zwangsgeld bezahlen muss. Einen erteilten Platzverweis ignorierte er, weswegen er schlussendlich in Gewahrsam genommen wurde.
Noch zahlreiche andere Personen kassierten Platzverweise, die Beamten stellten zudem Drogen, einen Baseballschläger und einen Schlagstock sicher.
Schlussendlich durchsuchten die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes mehrere Jugendliche. In sechs Fällen wurden Tabak/E-Zigaretten sichergestellt. Bei Gaststätten- und Kioskkontrollen wurden zwei Verstöße geahndet, in vier Fällen wurde an dem Abend eine Ordnungswidrigkeitenanzeige geschrieben.
Quelle Polizei DO
Stichwort Messertrageverbote
Den Messertrageverboten für Dortmund und Lünen vorangegangen war eine Analyse des LKA im März 2024, in der festgestellt wurde, dass die Messergewalt im öffentlichen Raum (massiv) angestiegen war. Auch im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Dortmund war das so – 199 Taten in 2021, 286 Taten in 2023 entsprach einem Anstieg um 44 %.
Bereits im Mai 2024 wurde dann eine Task Force eingerichtet. Ziel: Aufhellung der Täterstrukturen, Erhöhung der Aufklärungsquote, Senkung der Fallzahlen, Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung.
Eingebettet in mehrere präventive Maßnahmen (wie Vortragsreihen an Schulen durch Jugendkontaktbeamte, Frauenselbstsicherheitskurse, Einbindung des Jugendkriminalitätsprojektes „Kurve kriegen“) sowie verstärkte Kontrollmaßnahmen und mehr sichtbarer Präsenz auf der Straße wurden dann individuelle Verbotsverfügungen entwickelt.
Im Juni 2024 wurden über 400 Personen identifiziert, die für ein individuelles Messertrageverbot in Frage kamen.
„Hierbei handelte es sich um bekannte jugendliche Intensivtäter, aber auch um Personen, die bei täglichen Überprüfungen als Messerträger in Erscheinung getreten waren.“
Nach umfänglicher individueller Prüfung und Anhörung der Betroffenen wurden dann Messertrageverbote ausgesprochen. Wird diese Person dann im Besitz eines Messers oder ähnlichen gefährlichen Gegenstandes (wie z.B. Reizgas oder Baseballschläger) angetroffen, wird ein Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro fällig, im Wiederholungsfalle 500 Euro. „Natürlich kommt dann auch regelmäßig die Sicherstellung des Messers in Betracht“, heißt es in der Erfolgsverkündigung des Polizeipräsidiums.
Die Aushändigung dieses „Messertrageverbotes“ (es handelt sich hierbei um eine schriftliche Verfügung des Polizeipräsidiums Dortmund, gegen die der Betroffene auch Widerspruch beim Verwaltungsgericht einlegen kann) erfolgt dann prinzipiell persönlich durch den zuständigen Bezirksdienstbeamten.
„Hierbei steht die Polizei nicht nur Rede und Antwort, vielmehr wird die betroffene Person auch ausdrücklich vor den Konsequenzen gewarnt. Dies ist besonders bei Minderjährigen im Beisein der Eltern eine wichtige Botschaft.“
Folgendes Resümee zieht Polizeipräsident Gregor Lange:
„Durch meine Behörde wurden mit Stand 9. Dezember 2024 112 Messertrageverbote rechtlich wirksam verfügt.
- Das heißt, dass in 112 Fällen Personen das Tragen von gefährlichen Gegenständen untersagt wird,
- dass in 112 Fällen die zuständigen Polizeibeamten ein besonderes Augenmerk auf einen potentiellen Täter geworfen haben und ihn aus der Anonymität geholt haben.
- In 17 Fällen wurde bei Kontrolleinsätzen die Einhaltung der Verbotsverfügung überprüft. Hierbei wurde fünfmal dann doch ein Verstoß festgestellt, der umgehend geahndet wurde.“
Lange weiter:
„Wenn man sich die Zahlen zum Beispiel aus 2023 anschaut, wo es zu 286 Messer-Straftaten gekommen ist, dann sieht man, dass die Polizei Dortmund zwar noch einen weiten Weg vor sich hat.
Aber man kann auch erkennen, dass das Messertrageverbot – eingebettet in die zahlreichen flankierenden anderen präventiven Maßnahmen – einen positiven Effekt haben könnte.„