Großkontrollen gegen „Raser, Poser und illegales Tuning“ in Dortmund: „Ansturm szenetypischer Fahrzeuge“ blieb aus – Mehrere Autos eingezogen

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Der Dortmunder Wallring am Abend. - Symbolfoto / RB

Der Karfreitag bzw. „Car-Friday“ steht traditionell jedes Jahr sinnbildlich für den Saisonauftakt der Tuning-Szene. So auch am gestrigen Karfreitag (18. April).

Wie bereits in den vergangenen Jahren führt der Tag zu einem Großeinsatz von Stadt und Polizei – auch in Dortmund. Im Rahmen der bundesweiten Verkehrssicherheitsaktion „Rot für Raser“ wurden Schwerpunktkontrollen zur Bekämpfung der, Zitat, „Raser-, Poser- und illegalen Tuningszene“ in der Innenstadt durchgeführt.

„Ein Ansturm von szenetypischen Fahrzeugen blieb in diesem Jahr allerdings aus. Diese waren am Freitagabend nur in geringer Zahl anzutreffen“, zieht die Polizei Bilanz.“

„Obwohl Dortmund an diesem Abend kein „Raser-Magnet“ war, ziehen wir Bilanz zu dem Einsatz“, heißt es in der Pressemitteilung am Karsamstag.

Zusammen mit Ordnungsdienst, Stadtkasse und Verkehrsüberwachung wurde kontrolliert mit Fokus auf dem Wallring.

  • Kontrolliert wurden 106 Fahrzeuge und 149 Personen.
  • 15 Fahrzeuge wiesen technische Mängel auf (10 OWI-Verfahren, 5 Verwarngelder).
  • 10 Fahrer mussten ihr Auto stehen lassen (Weiterfahrt verboten),
  • zwei mussten ihren Pkw noch in der Nacht der Polizei überlassen. Grund waren nicht ordnungsgemäße technische Veränderungen an den Fahrzeugen.

„Ein Gutachten wird jetzt zeigen, wie schwerwiegend die Veränderungen und die damit einhergehenden Gefahren für die Teilnahme am Straßenverkehr sind.“

Zwei weitere Ordnungswidrigkeitenverfahren leitete die Polizei gegen zwei junge Männer ein, die eine nicht ordnungsgemäß gesicherte Lachgasflasche mitführten. Hierzu warnt die Polizei;

„Bei der aufstrebenden Partydroge handelt es sich um Gefahrgut, für das eine besonders streng vorgeschriebene Ladungssicherung vorgesehen ist. Als Rauschmittel konsumiert kann Lachgas kurzfristig Halluzinationen, zeitliche und räumliche Desorientierung und andere Beeinträchtigungen in der Wahrnehmung auslösen.

Der Lachgaskonsum während der Autofahrt kann darüber hinaus strafrechtliche Folgen haben: Beim Erkennen von Ausfallerscheinungen kann die Polizei Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) einleiten. In diesem konkreten Fall ergaben sich jedoch keine Hinweise auf einen Lachgaskonsum beim Fahrer, sodass er nach Beendigung der Maßnahmen weiterfahren konnte.

Der Ordnungsdienst stellte 92 Personalien fest, fertigte drei Strafanzeigen und leitete 70 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein – hauptsächlich wegen Ruhestörungen durch etwa zu laute Musik.

Die Stadtkassenmitarbeiter erwischte mehrere Personen, die insgesamt Verstöße in Höhe von 2.000 Euro mit Bezug auf den Straßenverkehr zu begleichen hatten. In zwei Fällen pfändeten die Mitarbeiter die Autos.

Bei 6889 Geschwindigkeitsmessungen wurden 769 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt, es setzte 275 Ordnungswidrigkeitenanzeigen.

„Die „Pole-Position“ holte sichein BMW-Fahrer aus dem Märkischen Kreis – er fuhr bei erlaubten 60 km/h auf der Ruhrallee 124 km/h. Quasi entgegengekommen ist ihm stadteinwärts mit 112 km/h ein Mercedesfahrer aus Bulgarien. Beide Fahrer erwartet nun ein saftiges Bußgeld sowie ein Fahrverbot.

Auch in Hamm konnten „größere Zusammenkünfte szenetypischer Fahrzeuge und Personengruppen“ nicht festgestellt werden. Die Tempokontrollen ergaben 100 Geschwindigkeitsverstöße, davon 24 im Bußgeld- und 76 im Verwarnungsgeldbereich. Drei Verkehrsteilnehmer müssen mit einem Fahrverbot rechnen

Und:

Ein mutmaßlich frisiertes Pedelec wurde sichergestellt, da es mit 50 km/h deutlich schneller als erlaubt war. Den Beschuldigten erwartet nun unter anderem ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Quellen: Polizei DO und Hamm

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