Ehemann will am Flughafen Geldstrafe seiner Frau begleichen – und landet selbst in der JVA

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Das Flughafengebäude von der Chaussee aus gesehen. (Foto RB)

Hatte er vergessen, dass er selbst gesucht wurde?

Weil er die Geldstrafe seiner Frau begleichen wollte, fand sich ein 42-Jähriger selbst hinter Gittern wieder.

Der 42-Jährige erschien mit zwei Begleitern in der Bundespolizeidienststelle am Dortmunder Flughafen und gab gegenüber den Beamten an, dass er die Geldstrafe seiner Ehefrau begleichen wollte. Bundespolizisten hatten die 36-Jährige eine Stunde zuvor überprüft und ermittelt, dass die Staatsanwaltschaft Essen Haftbefehl gegen sie angeordnet hatte.

Das Amtsgericht Gelsenkirchen hatte die Bulgarin wegen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt. Da sie nicht gezahlt hatte, wurde sie am Flughafen festgenommen und zur Dienststelle gebracht.

Dort kontaktierte sie ihren Mann, der nun in dem Bundespolizeirevier erschien, um die Geldstrafe in Höhe von 300 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) zu begleichen.

Als die Einsatzkräfte den 42-Jährigen aufforderten, sich auszuweisen, behauptete er, keinerlei Ausweisdokumente dabei zu haben. Zudem sagte er seinen Begleitern auf Türkisch, dass er vermutete, ebenfalls gesucht zu werden.

Ein Polizeibeamter verstand die Aussage des Bulgaren und forderte ihn auf, mündliche Angabe zu seiner Person zu machen. Die angegeben und augenscheinlich falschen Personalien des Mannes führten nicht zum Erfolg.

Erst als die Polizisten dem 42-Jährigen verkündeten, dass sie seine Identität nun mittels eines Fingerabdruckscans feststellen würden, händigte er ihnen schließlich seinen bulgarischen Ausweis aus.

Und dann flog Überraschendes auf:

Bereits im Jahr 2023 war der Bulgare zweimal im Märkischen Kreis zu Geldstrafen verurteilt worden – im Januar 2023 vom Amtsgericht Menden wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis, im Dezember vom Amtsgericht Altena ebenfalls wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Beide Strafen hatte er nicht bezahlt, so dass zwei Staatsawaltschaften Haftbefehle gegen ihn erlassen hatten.

Da er die geforderte Summe in Gesamthöhe von 1.200 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) nun am Flughafen Dortmund nicht begleichen konnte, nahmen ihn die Beamten fest und brachten ihn für voraussichtlich 80 Tage in einen JVA.

Die geforderte Geldstrafe seiner Frau zahlte der Wohnungslose, so dass die Bulgarin einer Freiheitsstrafe von 30 Tagen entgehen konnte, die sonst fällig geworden wäre.

Quelle Bundespolizei Dortmund

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