Ein sehr negatives Erlebnis mit einer uneinsichtigen Autofahrerin hatte am Mittag des 2. Weihnachtstages unsere Leserin Bianca
Sie schilderte uns den kurzen Zwischenfall merklich aufgebracht wie folgt:
„Wir waren heute Vormittag in Unna zum Brunch. Auf dem Rückweg fuhren plötzlich zwei Autos aus Dortmund durch die Fußgängerzone.
Ich und andere hielten die Dame in dem einen Auto auf und sagten ihr, dass sie hier nicht durchfahren darf.
Doch die Dame hatte keine Einsicht – und fuhr mit quietschenden Rädern dann aus der Fußgängerzone raus.
Hinter ihr blieb noch ein älterer Herr mit seinem Pkw stehen, und andere Passanten erklärten ihm ebenfalls, dass er hier nicht durchfahren kann. Er hat dann rückwärts gewendet.
Einfach ohne Worte.“
Der Bußgeldkatalog sieht für unrechtmäßiges Befahren einer Fußgängerzone Bußgelder ab rund 50 Euro vor.
Ach was?
Bianca, und die anderen haben das rowdyhafte, assoziale und gefährdende Geschehen selbstverständlich dokumentiert und fotografiert und Anzeige ersattet – oder etwa nicht?
Wenn nicht, dann war es euch ja wohl doch nicht wichtig genug.
Großes Maul, auch wenn die natürlich Recht hat, aber bloß selbst nix tun.
Thomas Specht
Es wurde natürlich angezeigt, Herr Specht. Wieso pöbeln Sie hier so herum? Beste Grüße.
Es kommt aber auf die Uhrzeit an, hier ist vom Vormittag die Rede.
Meines Wissens nach, ist die FZ bis 11.00Uhr zu befahren, die Schilder wissen aber nicht wann Feier und wann Wochentag ist.
Für die Anzeige, sehe ich schwarz, da hier Formulare in 30 facher Ausfertigung ausgefüllt werden müssen und dieses in Unna leider Online nicht möglich ist.
Habe bezüglich der Behindertenparkplätze auch schon meine Erfahrungen gemacht, und an besonderen Stellen geschieht nichts, da dort wohl nur priveligierte Unnaer parken dürfen, vorrangig wohl Mitarbeiter oder welche die es mal waren, aus dem Rathaus.