Weil sie verbotenerweise auf dem Gehweg radelte, hat sich eine 41-jährige Dortmunderin am Montag (25.11.) auf der Bahnhofstraße in Schwerte wohl einigen Ärger eingehandelt.
Die Frau radelte gegen 16:30 Uhr auf dem Gehweg der Bahnhofstraße in Richtung Holzener Weg – verbotenerweise, betont die Kreispolizei Unna -, als auf Höhe des Hotels Reichshof eine 50-jährige Passantin aus einer Grundstückseinfahrt auf den Gehweg trat.
Die 41-jährige Radfahrerin konnte nicht mehr rechtzeitig reagieren und prallte mit der Schwerterin zusammen.
Die Fußgängerin wurde leicht verletzt in ein Krankenhaus gebracht.
Auf die Radfahrerin könnte neben dem Bußgeld noch ein Schmerzensgeld zukommen, wenn die verletzte Fußgängerin klagt.
Ist Fahrradfahren auf dem Gehweg erlaubt?
Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, dass Erwachsene mit einem Fahrrad den Gehweg nutzen. Das ist nur zulässig, wenn eine entsprechende Beschilderung vorhanden ist.
Bei Verstößen droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100 Euro. (Quelle Bußgeldkatalog.org)