Das kommt eher selten vor: dass sich ein Rollerfahrer eine Anzeige wegen eines illegalen KfZ-Rennens einhandelt.
So geschehen am Freitagabend (13.09.2024) im Dortmunder Süden.
Um 22:20 Uhr bemerkten Polizisten im Stadtteil Hombruch einen Rollerfahrer, der beim Erblicken des Streifenwagens stark beschleunigte. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf, verloren den Fahrer jedoch zunächst aus den Augen.
Kurz darauf entdeckten sie in der Fußgängerzone Harkortstraße auf einen gestürzten Rollerfahrer – schnell stellte sich heraus, dass es sich dabei um den Flüchtigen handelte.
Ebenso schnell stellte sich heraus, warum der 58-jährige Dortmunder so schnell aus dem Blickfeld des Streifenwagens verschwinden wollte: Er besitzt keine gültige Fahrerlaubnis, zudem ergaben sich Hinweise auf Alkoholkonsum.
Die Beamten stellten den Roller sicher und ordneten eine Blutprobe an. Den 58-Jährigen erwarten nun zahlreiche Strafanzeigen, unter anderem wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Alkoholeinfluss und der Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen (§315 d StGB). Denn dazu benötigt man weder einen Gegner noch einen Rennwagen.
Quelle Polizei DO