Jeder dritte Neubürger auch im August aus Syrien – 17.000 Ausländer im Kreis können neues Einbürgerungsgesetz nutzen

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Deutsche Flagge - Archivbild, Rinke

Auch im August begrüßt der Kreis Unna wieder Neubürger und Neubürgerinnen: 43 Frauen und Männer aus den unterschiedlichsten Herkunftsländern erhielten nun das für sie wichtige Dokument.

Wie schon seit über zwei Jahren stammt der Großteil auch diesmal wieder aus Syrien.

Die Neubürger mit nun deutschem Pass kommen aus

Afghanistan (1), Bosnien-Herzegowina (1), Georgien (2), Irak (1), Kosovo (1), Peru (1), Polen (5), Rumänien (3), Russland (4), Serbien (1), Serbien-Kosovo (1), Sudan (1), Syrien (14), Tadschikistan (1), Thailand (1), Türkei (3), staatenlos (2).

Die Neueingebürgerten wohnen in Bergkamen (20), Bönen (1), Fröndenberg (2), Holzwickede (2), Kamen (4), Schwerte (8) und Werne (6).

Mit dem im Sommer geänderten Einbürgerungsrecht ist die Anzahl der Anträge bundesweit stark angestiegen.

Am 27. Juni trat das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft. Zentrale Punkte darin: frühere Einbürgerung und Mehrstaatlichkeit.

Das eröffnet die Möglichkeit für hochgerechnet 17.000 im Kreis Unna lebende Ausländer zur Einbürgerung. Die Einbürgerungsbehörde rechnet daher mit vielen Anträgen und langer Bearbeitungsdauer.

„Die Voraussetzungen haben wir geschaffen – wir haben einen Online-Antrag vorbereitet, damit Einbürgerungsanträge direkt über das Internet gestellt werden können“,

so Şengül Ersan, Fachbereichsleiterin Zuwanderung und Integration. „Dennoch rechnen wir mit einem hohen Beratungsbedarf, vielen Nachfragen und einer langen Bearbeitungsdauer. Denn die Anträge werden von uns manuell gesichtet, geprüft und bearbeitet.“

Die Bitten der Einbürgerungsbehörde daher:

  1. Der Antrag sollte bestenfalls online gestellt werden, das erleichtert die Abarbeitung.
  2. Außerdem sollte von Fragen zum Bearbeitungsstand in den ersten Wochen abgesehen werden – Mitarbeiter, die Fragen am Telefon beantworten müssen, können keine Anträge abarbeiten.
  3. Und: Wer keinen dringenden Grund hat, schnellstmöglich eingebürgert zu werden, wird gebeten, den Antrag nicht sofort im Juli zu stellen.

Quick-Check

Dem Online-Antrag auf Einbürgerung geht ein Quick-Check voraus. Darin kann jeder vorab seine Voraussetzungen prüfen lassen, ob ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat oder nicht.

Abgefragt werden darin etwa Aufenthaltsdauer, Sprachniveau und Vorhandensein von Ausweisdokumenten.

Ist der Quick-Check nicht erfolgreich, bittet die Einbürgerungsbehörde erst die nötigen Voraussetzungen zur Antragsstellung zu schaffen. Denn: Auch ein Antrag, der abgelehnt wird, löst Kosten aus.

Ist der Quick-Check erfolgreich erledigt, können sich Einbürgerungswillige über BundID im Kreis-Portal anmelden. Wer dort noch kein Konto hat, kann kostenfrei eins anlegen. Informationen dazu sind zu finden unter https://id.bund.de/.

Im Antrag selbst werden persönliche Daten abgefragt, Fragen zur Bildung sowie zur Erwerbstätigkeit. Die nötigen Nachweise können direkt im Portal hochgeladen werden.

Weitere Informationen

Zum Online-Antrag zur Einbürgerung 

Staatsangehörigkeitsgesetz

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