Soll es final Tempo 10 sein auf dem Bergkamener Rathausplatz? Oder doch lieber eine Fahrradstraße?
Wie in der Vergangenheit bereits angekündigt, ist inzwischen die zweite Testphase für die Verkehrsführung auf dem Rathausplatz in Bergkamen-Mitte angelaufen.
„Für den Bereich zwischen dem Kreisverkehr Töddinghauser Straße und der Straße „Am Wiehagen“ gelten ab sofort die Anforderungen einer Fahrradstraße- mit sämtlichen verbindlichen Konsequenzen für den passierenden Verkehr“,
teilte die Stadt heute mit.
Zur Verdeutlichung sind diese Regelungen, die Unnaer zum Beispiel schon von der Bornekampstraße oder der Platanenallee kennen, im Folgenden erläutert:
- Die Geschwindigkeit in einer Fahrradstraße ist mit dem Schild „Fahrradstraße“ auf max. 30 km/h begrenzt. Dafür bedarf es keiner weiteren (zusätzlichen) Geschwindigkeits- Beschilderung!
- Die Durchfahrt ist nur entsprechend der Zusatzbeschilderung erlaubt! (Busse, PKW)
- Radfahrer dürfen auf einer Fahrradstraße ausdrücklich mittig fahren. Alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen sich geduldig hinter die Radler einreihen.
Da es sich erneut um eine zeitlich begrenzente Maßnahme zur Verkehrsberuhigung handelt, wurde zunächst ausschließlich die Beschilderung angebracht, informiert die Stadt.
Eine „vollwertige Fahrradstraße“ mit entsprechenden Piktogrammen und Markierungen kann erst im Falle einer positiven Abschlussbeurteilung auf dem Straßenkörper aufgebracht werden.
„Ob sich aber die Fahrradstraße durchsetzt oder das Tempo 10, wird sich erst nach Abschluss der Evaluation und Gegenüberstellung beider Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zeigen.“
PM Stadt Bergkamen