Über 5 Millionen Euro sprudeln ins Freibad Cappenberger See

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Das Freibad Cappenberger See - Screenshot / Bädergesellschaft Lünen

 Millionenförderung für das Freibad Cappenberger See in Lünen in Sicht:

„Ich freue mich sehr, dass das Freibad am Cappenberger See beim SJK-Förderprogramm zum Zuge gekommen ist und 5.032.500 Euro für die Sanierung des Bades aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden,“

erklärte am Mittwochnachmittag, 13. März, der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe (Werne) aus der laufenden Sitzungswoche des Deutschen Bundestages.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat demnach heute die Liste der geförderten Projekte für die Förderrunde 2023 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) beschlossen.

Mit dem Förderprogramm werden mehrjährige Investitionsvorhaben der Kommunen mit besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung und hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Effekte und Anpassungsleistungen unterstützt.

Der Deutsche Bundestag hat im Bundeshaushalt 2023 Mittel in Höhe von 400 Millionen Euro für das Programm bereitgestellt.

Das Freibad Cappenberger See

Träger des Freibads Cappenberger See ist die Bädergesellschaft Lünen. Das Freibad wurde 1956 erbaut und in den Jahren 1981/82 von Grund auf überplant und neu gestaltet. Für Kinder gibt es einen Wasserspielgarten mit dazugehörigem Matschplatz, für jede Altersgruppe stehen Wasserbecken auf unterschiedlichem Niveau mit Kletterhügel zum Hinunterrutschen, Felsstrudel oder Spritzdüsen zur Verfügung.

Ein Schiffchenkanal für die Kleinen mündet in ein Entnahmebecken. Diese Anlage ist mit Palisaden und Büschen sowie einem kleinen Felsengarten mit Sitzgelegenheiten begrenzt, damit Mütter ihren Sprössling immer im Auge haben. Nebenan befindet sich der Matschplatz. Das beheizte Sportbecken entspricht mit seinen Maßen den internationalen Anforderungen, so dass dort Wasserballspiele und Schwimmwettkämpfe stattfinden können. Je nach Witterungslage wird die Wassertemperatur mittels Solarabsorber auf bis zu 24 °C erhöht.

An das Sportbecken schließen sich drei kleinere Becken an, die vor allem für das Schulschwimmen gedacht sind. Anziehungspunkt bei hohen Temperaturen bildet hier ein großer Schwallpilz.

Die Attraktion des Freibades ist eine 75 Meter lange Bodenrutsche, die im Nichtschwimmerbecken endet. Wie eine grüne Schlange windet sich diese Rutsche mit sechs Kurven von einer kleinen Anhöhe in Richtung Wasseroberfläche. Dazu hat die Bädergesellschaft Lünen verschiedene Bereiche als Ballspielplätze ausgewiesen. So gibt es zwei neue Beachvolleyballanlagen, einen Tischtennisbereich und selbstverständlich Bolzflächen.

Zu den Attraktionen des Freibades zählen neben der Rutsche ein Kletterhügel zum Hinunterrutschen, Felsstrudel und Spritzdüsen.

Das Bundesprogramm SJK

Das Bundesprogramm unterstützt laut Beschreibung des Ministeriums bundesweit Städte und Gemeinden beim Erhalt ihrer sozialen Infrastruktur. Es trägt dazu bei, dem hohen Sanierungsstau in den kommunalen Einrichtungen zu begegnen und dient so dem sozialen Miteinander und Klimaschutz zugleich.

Vor diesem Hintergrund wurde das Programm weiterentwickelt und legt nunmehr einen Schwerpunkt auf die energetische Sanierung der zu fördernden Einrichtungen.

Die Fördermittel sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Klima- und Transformationsfonds (KTF) veranschlagt und betragen für die Förderrunde SJK 2022 476 Millionen Euro im Förderzeitraum von 2022 bis 2027 und für die Förderrunde SJK 2023 im Förderzeitraum 2023 bis 2028 400 Millionen Euro.

Programmbeschreibung

Gefördert werden investive (Bau-)Maßnahmen, bei denen es sich in der Regel um Sanierungen der fördergegenständlichen Einrichtungen handeln soll; nur in Ausnahmefällen können Ersatzneubauten gefördert werden.

Ein Schwerpunkt soll bei Schwimmhallen und Sportstätten liegen. Mit Ausnahme von Freibädern werden nur Gebäude im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes gefördert; diese müssen nach der Sanierung hohe energetische Standards einhalten.

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.

Für die Auswahl der Projekte sind folgende Kriterien ausschlaggebend:

  • Einhaltung der im Projektaufruf definierten Vorgaben zu den energetischen Standards, zur Resilienz sowie zum klima- und ressourcenschonenden Bauen
  • Begründeter Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur sozialen Integration im Quartier/in der Kommune
  • Erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen
  • Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit sowie langfristige Nutzbarkeit
  • Überdurchschnittliche fachliche Qualität
  • Umsetzung umfassender Maßnahmen zur Barrierefreiheit.

Nähere Informationen zum Programm und zu allen abgeschlossenen oder sich in der Umsetzung befindlichen Projekten finden Sie auf der Website des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“.

Quellen: Pressemitteilung H. Hüppe, Bädergesellschaft Lünen, Bundesministerium für Jugend und Sport

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