„Die Wege sind kurz, Hürden gibt es nicht, dafür aber guten, kompetenten und preisgünstigen Rat.“ So lobt die Kreisverwaltung die Verbraucherberatungen in Kamen, Lünen und Schwerte. Der Kreis würdigt ihre Leistung seit Jahren durch eine finanzielle Unterstützung.
Ab 2024 gibt es nach dem Beschluss des Kreistages neue Verträge und mehr Geld.
Der Vertrag wird für die Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen, mit der Bereitschaft das Vertragsverhältnis darüber hinaus fortzuführen. Eine zentrale Zielsetzung in den neuen Verträgen ist es, den Zugang für Ratsuchende zu Beratungs-, Informations- und Serviceangeboten mit telefonischen und digitalen Kommunikationswegen zu verbessern. Zusätzlich sollen neue digitale Möglichkeiten und Instrumente für die Gestaltung der Beratung erschlossen werden.
Der konkrete Umstellungszeitpunkt für das neue Zugangsstrukturmodell wird mit den Städten und dem Kreis noch abgestimmt.
Für den öffentlichen Publikumsverkehr vor Ort werden 16 Wochenstunden festgelegt, die telefonische und digitale Erreichbarkeit wird im Umfang von 40 Wochenstunden, verteilt auf 5 Werktagen, ausgeweitet.
Persönliche Beratungen in Präsenz sind nach Terminvereinbarung bei Bedarf auch außerhalb der offenen Sprechzeiten möglich.
Finanziert werden die Beratungsstellen zu 50 Prozent vom Land. Der Kreis steuert gemeinsam mit der jeweiligen Stadt die anderen 50 Prozent bei.
Für die Kamener Beratungsstelle zahlt der Kreis rund 73.980 Euro im kommenden Jahr. Der Betrag erhöht sich in den Folgejahren und wird 2028 bei rund 86.960 Euro liegen.
Für Lünen gibt es vom Kreis im kommenden Jahr 88.058 Euro. Der Jahres-Zuschuss steigt bis 2028 auf gut 106.680 Euro.
Die Schwerter Beratungsstelle erhält 2024 ungefähr 69.350 Euro. Die Summe erhöht sich ebenfalls und wird 2028 bei etwa 87.100 Euro liegen.
Quelle Kreis Unna