Gegen wildes Plakatieren: Kamener Parteien schließen Wahlkampfabkommen

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Archivbild Wahlplakate - hier von der Bundestagswahl im vergangenen Herbst. An der B7 in Menden wurden gleich die ersten frisch aufgehängten Plakate kurzerhand in einen Mülleimer gestopft. (Foto Rinke)

Landtagswahl: Wahlkampfabkommen soll wildes Plakatieren verhindern

Keine zugehängten Straßenschilder und -laternen, keine abgerissenen Plakattafeln, die die Grünflächen verschmutzen: Die in Kamen vertretenen Parteien haben zur Landtagswahl am 15. Mai eine Vereinbarung getroffen, die das Stadtgebiet im Rahmen des Wahlkampfes vor einem wilden Plakatieren bewahren soll.

„Im Sinne von Sicherheit und Sauberkeit verständigten sich die Parteien wie bei den jüngsten Wahlen darauf, für ihre Wahlwerbung ausschließlich die Wahlplakattafeln der Stadt Kamen zu nutzen“, schildert Bürgermeisterin Elke Kappen.

Nach der Vereinbarung, die SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke/GAL und die FDP unterzeichnet haben, dürfen die Parteien und Wählergruppen ab dem 2. April mit der Plakatierung beginnen.

Hier stehen im gesamten Stadtgebiet insgesamt 42 Plakattafeln mit jeweils 10 Flächen in der Größe DIN A0 zur Verfügung.

Während die Parteien und Wählergruppen die Plakatierung übernehmen, erfolgt die Entfernung der Plakate und die Reinigung der Flächen durch die Servicebetriebe der Stadt Kamen.

Darüber hinaus regelt das Abkommen auch die Aufstellung von Großflächen-Plakaten, den sogenannten „Wesselmännern“. So können die Parteien und Wählergruppen auf Antrag in Kamen-Mitte jeweils maximal vier sowie in Methler, Heeren-Werve und Südkamen jeweils maximal drei Wesselmänner aufstellen.

Quelle Pressemitteilung Stadt Kamen

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