Innenstädte stärken: Weitere 30 Mio. € gegen Leerstände in NRW und erstmals für mehr Grün

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Archivbild - Leerstand in der Unnaer Fußgängerzone.

„Leben findet INNENstadt“, unter diesem Motto fördert das Land NRW zum dritten Mal die Stärkung der Innenstädte.

Finanziell unterstützt werden Kommunen bei zahlreichen Projekten: So fördert das Land in der Neuauflage auch das Anpflanzen von Stadtbäumen, den Umbau von Eingängen und Fassaden, die die Einzigartigkeit der Stadt unterstreichen, oder es schießt den Kommunen Geld zu, um leer stehende Ladenlokale anzumieten und kreativ zu füllen.

Das Bauministerium unter Leitung von Ina Scharrenbach (CDU) aus Kamen ruft interessierte Städte und Gemeinden dazu auf, bis zum 15. November 2021 Projekte einzureichen, die die Belebung ihrer Zentren vorantreiben. 30 Millionen Euro sind dafür reserviert.

Dieses nun dritte Stärkungsprogramm legt seinen Fokus auf die „nachhaltige Entwicklung unserer Innenstädte“, erläutert das Ministerium.

„Attraktivität steht ganz oben auf der Agenda. Ob Stadtbäume im Schwammstadt-Prinzip oder mobile Stadtbäume, die eigene Stadtbank oder ein mutiges 3D-Street-Art-Projekt, Umbaupauschalen oder Maßnahmen zur Vermittlung von Leerständen. Das neue 30-Mio.-€-Paket hat es in sich“,

verspricht Ina Scharrenbach. Sie weiß, was nach Corona noch drängender das Problem ist:

„Mehr denn je stehen die Kommunen unter Druck, die Innenstädte als multifunktionale Orte neu zu erfinden.“

Deshalb hat das Land das Sofortprogramm gemeinsam mit zahlreichen Partnern ins Leben gerufen. 186 Kommunen setzen durch Fördermittel aus dem Programm bereits gezielte Impulse vor Ort; darunter sind z. B. Fröndenberg oder auch Ina Scharrenbachs Heimatstadt Kamen.
 
Die bewährten Förderbausteine des erstmals im Sommer 2020 veröffentlichen Sofortprogramms werden mit dem neuen Programm fortgeführt:

  • Anmietung von Ladenlokalen,
  • Zwischenerwerb leerstehender Immobilien,
  • Expertisen, Beratungen und Moderationsprozesse im Zusammenhang mit der Reaktivierung von Einzelhandelsgroßimmobilien,
  • der Aufbau von Zentrenmanagements.


Was neu dazukommt:

Beim Anmieten von Ladenlokalen durch die Kommune wird nun auch die bauliche Herrichtung der Lokale für die neue Nutzung förderfähig. Im besonderen Interesse ist die Schaffung ausreichend großer Verkaufsfläche, etwa für die Ansiedlung von Lebensmitteleinzelhändlern.

Im neuen Förder-Feld „Schaffung von Innenstadtqualitäten“ zahlt das Land Zuschüsse für die Aufstellung von Stadtbäumen und weiteren Ausstattungs- und Begrünungselementen. 

 
Weitere Informationen zum Thema und den Förderaufruf finden Sie unter:
https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/zukunft-innenstadt-nordrhein-westfalen
 
Hintergrund:
 

Im Sommer 2020 hat NRW zur Weiterentwicklung und Stärkung der Innenstädte ein landeseigenes Sofortprogramm aufgelegt: Seitdem wurden 70 Millionen Euro für Maßnahmen in Städten und Gemeinden bewilligt. In diesen Kommunen helfen die Anmietung von Ladenlokalen oder der Zwischenerwerb von leerstehenden Immobilien sowie Expertisen, Beratungen und Moderationsprozesse dabei, Leerstände zu füllen, eigene Entwicklungsimpulse zu setzen, gezielter zu verhandeln oder neue Allianzen zu schmieden. Für den jetzt erfolgten dritten Aufruf stehen weitere 30 Millionen Euro zur Verfügung.

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