Gut erreichbar für jeden, nicht in Konkurrenz zu anderen Kliniken – und gleichzeitig spezialisiert, denn nicht jedes Krankenhaus kann alles können und längst nicht alles gleich gut.
Dieser Maxime folgten bereits im vergangenen Jahr die beiden bis dato selbstständigen Unnaer Krankenhäuser, das Katharinen-Hospital und das Evangelische Krankenhaus, durch ihren Zusammenschluss zum Christlichen Klinikum Unna (CKU).
Nach dem neuen Krankenhausplan NRW, dessen Entwurf am Freitag (20. 8.) vorgestellt wurde, sollen solche Kooperationen und Spezialisierungen künftig die Regel werden.
Weiteres Kernziel ist schnelle Erreichbarkeit: Für 90 Prozent der Bevölkerung soll ein Krankenhaus in 20 Autominuten erreichbar sein – in der Großstadt ebenso wie auf dem Lande.
Dieses ambitionierte Ziel verfolgt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann gemeinsam mit der Krankenhausgesellschaft NRW, den NRW-Ärztekammern sowie Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen.
„Als erstes Bundesland werden wir die Krankenhausstruktur künftig differenziert über Leistungsbereiche und Leistungsgruppen planen. Ich will mit der neuen Krankenhausplanung die bestmögliche Qualität in der stationären Versorgung erreichen”, erklärt Laumann.
Krankenhäuser müssten zum einen selbstverständlich für alle gut erreichbar sein. Zum anderen brauche es aber auch Spezialisierungen.
„Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass ein Krankenhaus über ausreichend Erfahrung verfügt und eine hohe Versorgungsqualität gewährleistet, wenn es eine bestimmte Leistung anbietet. Genau das wollen wir für die Zukunft sicherstellen und dafür soll die neue Krankenhausplanung sorgen. Es geht um eine sorgsame Neugestaltung mit Maß und Mitte”, so Laumann weiter.
Der Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), Jochen Brink, betont:
„Die heute verlässliche, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung abzusichern, muss das Ziel bleiben.“
Das alles könne nur mit ausreichend Geld realisiert werden. „Die Krankenhausgesellschaft erwartet darum von der Landesregierung eine klare Zusage, dass für die notwendigen Veränderungen am Versorgungsangebot der Krankenhäuser zusätzliche finanzielle Mittel verfügbar sein werden“, betont Jochen Brink.
Für den Präsidenten der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Hans-Albert Gehle, ist eins besonders wichtig:
„Kooperation statt Konkurrenz. Sinnvolle Spezialisierung in gemeinsamer Absprache statt alle machen Alles!“
Der neue Krankenhausplan biete eine Grundlage dafür, „wohnortnahe Grundversorgung und sinnvolle Spezialisierungsgrade auf regionaler Ebene wieder in Einklang zu bringen“. Mit der ausreichenden finanziellen Unterpolsterung, betont auch Gehle.
Die Pandemie „hat gezeigt, dass klare Zuständigkeiten und Spezialisierungen notwendig sind“, ergänzt Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest. Und sein Kollege Matthias Morhmann von der AOK Rheinland/Hamburg fügt hinzu:
„Nicht jedes Krankenhaus macht alles gleich gut. Dadurch ändern sich Versorgungsschwerpunkte und Rollen vieler Kliniken. Eine flächendeckende Versorgung bleibt dabei ein unverrückbarer Eckpfeiler, gerade auf dem Lande.“
Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen, erklärt schließlich:
„Bereits seit Jahren fehlen Pflegekräfte in den Krankenhäusern. Das geht zu Lasten der Patienten. Um die weiterhin knappen Personalressourcen stärker in der Pflege einzusetzen, ist es erforderlich, die Versorgungangebote da, wo es möglich ist, an den Krankenhäusern zu bündeln.“
In den neuen Krankenhausplan fließen zudem auch die Erfahrungen der Corona-Pandemie ein: Die flächendeckende Grundversorgung wird gestärkt. In Nordrhein-Westfalen soll für über 90 Prozent der Bevölkerung ein Krankenhaus innerhalb von 20 Autominuten erreichbar sein. Der Plan schreibt auch die flächendeckende Vorhaltung der Intensivmedizin fest. Künftig werden außerdem auch Abteilungen für Lungenheilkunde, die in der Pandemie eine besondere Rolle gespielt haben, wieder im Krankenhausplan ausgewiesen.
Die finale Beratung des neuen Krankenhausplans wird in den nächsten Wochen erfolgen. Im Anschluss wird der Entwurf im Herbst im Landtag dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales vorgelegt. Anschließend kann er in Kraft treten, woraufhin die Landesregierung das Ziel verfolgt, dann Anfang nächsten Jahres auch die nötigen regionalen Planungsverfahren anstoßen zu können.
Quelle: Land NRW